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Sicherheitshinweise; Konformität - Peter Electronic VB serie Montage- Und Inbetriebnahme Anleitung

Bremsgeräte
Inhaltsverzeichnis

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VB 230/400-40 ... 600
1.

Sicherheitshinweise

Die beschriebenen Geräte sind Betriebsmittel, die in industriellen Starkstromanlagen
eingesetzt werden. Unzulässiges Entfernen von Abdeckungen während des
Betriebes kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen, da in diesen Geräten
spannungsführende Teile mit hohen Spannungen vorhanden sind.
Einstellarbeiten dürfen nur von unterwiesenem Personal unter Berücksichtigung der Sicherheits-
vorschriften vorgenommen werden. Montagearbeiten dürfen nur im spannungslosen Zustand
erfolgen.
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Erdung aller Antriebskomponenten.
Bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen, lesen Sie bitte sorgfältig diese Inbetriebnahmeanleitung.
Der Anwender hat zudem sicherzustellen, dass die Geräte und die dazugehörigen Komponenten
nach öffentlichen, gesetzlichen und technischen Vorschriften montiert und angeschlossen
werden. Für Deutschland gelten die VDE-Vorschriften VDE 0100, VDE 0110 (EN 60664),
VDE 0160 (EN 50178), VDE 0113 (EN 60204, EN 61310), VDE 0660 (EN 50274) sowie entspre-
chende Vorschriften von TÜV und Berufsgenossenschaften.
Es muss vom Anwender sichergestellt werden, dass nach einem Ausfall des Gerätes, bei einer
Fehlbedienung, bei Ausfall der Steuereinheit usw. der Antrieb in einen sicheren Betriebszustand
geführt wird.
Achtung: Auch wenn der Motor steht, ist er nicht galvanisch vom Netz getrennt.
2.
Konformität
Die elektronischen Bremsen Typ VersiBrake... werden im industriellen Sprachgebrauch als
"Geräte" bezeichnet, sind aber keine gebrauchs- oder anschlussfähigen Geräte oder Maschinen
im Sinne des "Gerätesicherheitsgesetzes", des "EMV-Gesetzes" oder der "EG-Maschinenricht-
linie", sondern Komponenten. Erst durch Einbindung dieser Komponenten in die Konstruktion
des Anwenders wird die letztendliche Wirkungsweise festgelegt.
Der bestimmungsgemäße Betrieb der Geräte setzt Stromversorgungsnetze gemäß
DIN EN 50160 (IEC38) voraus.
Die Übereinstimmung der Konstruktion des Anwenders mit den bestehenden Rechtsvorschriften
liegt im Verantwortungsbereich des Anwenders.
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis die Konformität des Endproduktes mit den Richt-
linien 2006/42/EG (Maschinen-Richtlinie) und 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) festge-
stellt ist.
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