2 GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
2.1
HINWEISE IN DER BEDIENUNGSANLEITUNG BEACHTEN
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungs
freien Betrieb, ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und Sicher
heitsvorschriften. Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln
und Vorschriften zu beachten.
2.2
VERPFLICHTUNG DES BETREIBERS
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an diesem Arbeitsplatz arbeiten
zu lassen, die mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut und in die Handhabung des Arbeitsplatzes eingewiesen
sind. Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals wird in regelmäßigen
Abständen überprüft.
2.2.1 VERPFLICHTUNG DES PERSONALS
Alle Personen, die mit Arbeiten an diesem Arbeitsplatz beauftragt sind, verpflichten
sich, vor Arbeitsbeginn die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit
und Unfallverhütung zu beachten.
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