Einleitung
EINLEITUNG
LIEFERBEDINGUNGEN
COMINOX erklärt, dass der Sterilisator den Rechtsvorschriften der EWG-Mitgliedstaaten
entspricht und stellt die beigefügte KONFORMITÄTSERKLÄRUNG aus.
COMINOX verpflichtet sich, eventuelle Fabrikationsfehler zu beheben, die innerhalb von
24 Monaten nach Installation des Sterilisators auftreten (siehe Garantieschein). Auf die
Kammer 09 wird eine Garantie von 10 Jahren gewährt.
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden und sie
bestimmungsgemäß einzusetzen.
Für Handelsteile haften die jeweiligen Hersteller.
COMINOX haftet nicht für Fehler oder Funktionsstörungen, die auf bestimmungswidrigen
Gebrauch des Sterilisators, auf transportbedingte Veränderungen oder besondere
Umgebungsbedingungen, auf unterlassene oder fehlerhafte Wartung, auf Manipulationen
oder unsachgemäße Reparaturen zurückzuführen sind.
COMINOX übernimmt keine Haftung, falls die Hinweise zur korrekten Installation nicht
beachtet werden oder falls die Installation nicht durch qualifiziertes Personal durchgeführt
wird.
COMINOX übernimmt KEINE Verantwortung für die Entsorgung der Materialien, die für
Transport und Betrieb des Sterilisators oder für die Produktion benötigt werden:
Verpackungen, Abwasser, Schmiermittel usw.; der Kunde ist also verpflichtet, selbst für die
ordnungsgemäße Entsorgung dieser potenziell umweltschädlichen Stoffe zu sorgen und
dabei die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Diese Vorsichtsmaßnahmen sind auch bei einer Verschrottung des Sterilisators zu
beachten.
9