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Sicherheitshinweise - Bayerwald Maschinen BW 60/7 B Originalbetriebsanleitung

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4.

SICHERHEITSHINWEISE

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Instandsetzungs-, Einrichtungs-, Wartungs- und Reinigungs-
arbeiten, sowie das Transportieren der Maschine nur bei abge-
schaltetem Antrieb und stillstehendem Werkzeug vornehmen.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur,
Störung und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschlie-
ßen und Beschädigungen zu vermeiden. Darüber hinaus dürfen die
Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt
werden, die mit dem Gerät vertraut und über die Gefahren unter-
richtet worden sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln, sind ein-
zuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Spaltmaschinen beschäftigt
werden. Zulässig ist es jedoch, Personen über 16 Jahren derartige Tä-
tigkeiten zu übertragen, soweit dies zur Erreichung eines Ausbildungs-
zieles erforderlich und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundi-
gen gewährleistet ist.
Der Arbeitsplatz muss so beschaffen sein und so erhalten werden,
dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.
Der Arbeitsbereich ist von Hindernissen (Stolperstellen) frei zu halten.
Schlüpfrige und glatte Stellen sind abzustumpfen, wozu Sägemehl und
Holzasche ungeeignet sind. Die Maschine muss einen sicheren Stand-
platz aufweisen.
• Am Arbeitsplatz ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
• Zum Arbeiten ist ein ebener und trittfester Bereich mit ausreichen-
der Bewegungsfreiheit erforderlich.
• Das Tragen von Sicherheitsschuhen, sowie eng anliegender Kleidung
ist für die Bedienperson notwendig.
• Die Holzspalter dürfen nur mit den vom Hersteller angebrachten
bzw. vorgesehenen Schutzeinrichtungen betrieben werden.
• Lassen Sie die Maschine nie unbeaufsichtigt in Betrieb.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie die sonstigen
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen
und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Das Tragen der Schutzausrüstungen, einschließlich Sicherheitsschu-
hen, eng anliegender Kleidung, geeigneten Arbeitshandschuhen sowie
Augen-und Gehöschutz ist für die Bedienperson erforderlich.

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