Flugverbotszeit
Nach dem DAN-Protokoll wird die Flugverbotszeit anhand der folgenden Regeln
berechnet (Revised Flying After Diving Guidelines for Recreational Diving – May 2002):
- 12 Stunden für einen einzelnen Tauchgang (kein Tauchgang in den
vorhergehenden 48 Stunden) innerhalb der Nullzeitgrenzen.
- 18 Stunden für Wiederholungstauchgänge ohne Dekompression am selben
Tag oder an mehreren Tagen.
- 24 Stunden für Wiederholungstauchgänge mit Dekompression am selben
Tag oder an mehreren Tagen.
Da nur eine beschränkte Anzahl von Szenarien untersucht worden sind, und
der Tauchcomputer die Belastung jedes individuellen Gewebes genau bewertet,
wird für eine höhere Sicherheit folgende Strategie übernommen:
- Die Flugverbotszeit wird nach dem Bühlmann-Algorithmus berechnet.
- Wenn die berechnete Zeit kürzer ist als die nach dem DAN-Protokoll
empfohlene Zeit, wird die vom DAN-Protokoll berechnete Zeit verwendet.
- Wenn die berechnete Zeit länger ist als die nach dem DAN-Protokoll empfohlene
Zeit, wird die vom Bühlmann-Algorithmus berechnete Zeit verwendet.
Die Berechnungsmethode nach dem Bühlmann-Algorithmus geht von einem
Kabinendruck von 0,550 bar aus. Das ist der in einem kommerziellen Flugzeug
gemessene Mindestdruck.
Spezielle Fälle:
1. Sie haben in den vergangenen 48 Stunden keinen Tauchgang in keinem der
Modis durchgeführt:
a. Wenn Sie einen Tauchgang im GAUGE-Modus durchführen, wird die
Flugverbotszeit 24 Stunden betragen.
b. Wenn Sie einen Tauchgang im FREE-Modus durchführen, wird die
Flugverbotszeit nicht berechnet.
2. Wenn Sie einen SCUBA-Tauchgang ( jeglicher Art) durchgeführt haben:
a. Wenn Sie einen weiteren Tauchgang im GAUGE-Modus durchführen,
bevor die Flugverbotszeit abgelaufen ist, beträgt die Flugverbotszeit nach
dem Tauchgang im GAUGE-Modus 24 Stunden.
ACTION
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