• Puffer
• Ammoniumacetat, weniger als 1 %
• Ammoniumformiat, weniger als 1 %
• Phosphat, weniger als 1 %
• Säuren und Basen
• Ameisensäure, weniger als 1 %
• Essigsäure, weniger als 1 %
• Trifluoressigsäure (TFA), weniger als 1 %
• Heptafluorbuttersäure (HFBA), weniger als 1 %
• Ammoniak/Ammoniumhydroxid, weniger als 1 %
• Phosphorsäure, weniger als 1 %
• Trimethylamin, weniger als 1 %
• Triethylamin, weniger als 1 %
Ventilation
Bei der Entlüftung der Abluft und der Entsorgung von Abfällen müssen alle Bundes-, Landes-, Bezirks- und
lokalen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich,
dass die Luftqualität gemäß den Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften vor Ort erhalten bleibt.
Die Quellenabluftanlage und die Vakuumpumpe müssen entweder mit einer speziellen Laborabzugshaube
oder einer externen Entlüftung entlüftet werden.
WARNHINWEIS! Brandgefahr. Stellen Sie sicher, dass die Quellenabluftanlage
angeschlossen ist und läuft, um zu verhindern, dass sich entzündliche Dämpfe
in der Ionenquelle ansammeln.
WARNHINWEIS! Gefährdung durch ionisierende Strahlung, Biogefährdung
oder toxisch-chemische Gefahren. Achten Sie darauf, die Abluft über eine
dafür vorgesehene Laborabzugshaube oder eine Abluftanlage abzuführen,
und sorgen Sie dafür, dass die Abluftschläuche sicher mit Schellen befestigt
sind. Stellen Sie sicher, dass der Luftaustausch im Labor für die
ausgeführten Arbeiten angemessen ist.
Systemhandbuch
RUO-IDV-05-8593-DE-B
Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen für den Betrieb
Vorsichtsmaßnahmen
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TripleTOF
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