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Sicherheitsbestimmungen - GÜNZBURGER STEIGTECHNIK 11102 Gebrauchs- Und Bedienungsanleitung

Schiebe- und seilzugleitern
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Sicherheitsbestimmungen

DE
Die leitern der GÜNZBURGER StEiGtEChNiK entsprechen der
DiN EN 131 Normteilen mit Ausnahme der Anforderung der größeren unteren
leiternbreite an Anlegeleitern aus DiN EN 131-1:2016.
Vor Verwendung der leiter sind die auf dem Produkt und in der Bedienungsan-
leitung angegebenen Sicherheitshinweise zu beachten. Die Bedeutung der ver-
wendeten Symbolen ist in dieser Anleitung oder in der DiN EN 131-3 genauer
beschrieben.
Die Verwendung von leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze ist nur in solchen
Fällen zulässig, in denen wegen der geringen Gefährdung und wegen der kur-
zen Dauer der Verwendung die Nutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht
verhältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten
sicher durchgeführt werden können.
Die handlungsanleitung (DGUV-information 208-016) gibt hinweise zu den Re-
gelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der
berufsgenossenschaftlichen Regelung und der einschlägigen Normen, die beim
Bereitstellen und Benutzen von leitern und tritten zu berücksichtigen sind.
Für Schäden die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch ver-
ursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert eine wiederkehrende
Prüfung von Arbeitsmitteln (leitern) durch eine zur Prüfung befähigte Person.
Die BetrSichV ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/104/EWG
(Arbeitsmittelrichtlinie).
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SiChERhEitSBEStiMMUNGEN

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