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RCC04R, RCC10R, RCC16R, RCC21R, RCC30R, RCC43R,
RCC80R, RCC110R
Ein Standard-Trägergerät mit einem für das Produkt geeigneten Kreislauf entspricht
den Anforderungen an die erforderliche Kühlleistung. Wenn die Öltemperatur
während des Betriebs aber dazu neigt, zu hoch zu werden, muss Folgendes geprüft
werden:
■ Das Druckentlastungsventil für die Leitungen des Produktes sollte nur geöffnet
werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
■ Der Druckabfall in den Leitungen des Produktes muss angemessen sein,
weniger als 20 bar (290 psi) in der Hydraulikleitung.
■ In den Hydraulikpumpen, Ventilen, Zylindern, Motoren usw. des Produktes
bzw. Trägergerätes dürfen keine internen Leckstellen vorhanden sein.
Wenn alle diese Punkte zutreffen und die Temperatur des Hydrauliköls trotzdem
dazu neigt, zu stark anzusteigen, muss eine zusätzliche Kühlung vorgesehen
werden. Konsultieren Sie in diesem Zusammenhang den Hersteller des
Trägergerätes oder Ihren Händler vor Ort.
2.3 ÖLFILTER
Der Ölfilter hat die Aufgabe, Unreinheiten aus dem Hydrauliköl auszuscheiden.
Auch Luft und Wasser gelten als Verunreinigungen des Öls. Nicht alle
Verunreinigungen können mit dem bloßen Auge erkannt werden.
Verunreinigungen gelangen in das Hydrauliksystem:
■ Während der Ölwechsel und der Nachfüllvorgänge.
■ Bei Reparaturen oder Servicearbeiten an Komponenten.
■ Beim Anbauen des Produktes an die Tragvorrichtung.
■ Durch Verschleiß der Komponenten.
Normalerweise werden die Hauptölfilter des Trägergerätes als Rücklauffilter für
den Werkzeugkreislauf verwendet. Angaben über die Intervalle der Filterwechsel
erfahren Sie vom Hersteller der Tragvorrichtung oder von Ihrem örtlichen Händler.
Beim Betrieb des Produktes muss der Ölfilter des Trägergerätes folgenden
Spezifikationen gerecht werden:
■ Der Ölfilter muss für eine max. Partikelgröße von 25 Mikron (0,025 mm)
ausgelegt sein.
■ Das
Metallgewebe sein, das den Druckschwankungen standhalten kann.
■ Das Ölfilter muss eine nominelle Durchlaufleistung haben, die wenigstens
zweimal dem max. Durchlauf des Produktes entspricht.
Im Allgemeinen gewährleisten die Ölfirmen bei neuen Ölen eine max.
Partikelgröße von 40 Mikron. Beim Auffüllen des Behälters muss das Öl gefiltert
werden.
Durch Verunreinigungen des Hydrauliköls in den Kreisläufen des Trägergerätes
und des Abbruchwerkzeuges können folgende Schäden auftreten:
COPYRIGHT © 2017 SANDVIK MINING AND CONSTRUCTION OY
Ölfiltermaterial
muss
Hydrauliköl des Trägergerätes
Kunstfasergewebe
oder
feinstmaschiges
Schmierung - Seite 53

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