14 Entsorgung
Zielgruppe dieses Kapitels:
Fachkräfte Schließ- und Sicherheitstechnik
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produktgeschultes Personal
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Anlagenbetreiber
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14.1 Hinweise zur Entsorgung
Gerät
Jeder Verbraucher ist nach deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet,
elektronische Altgeräte der getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung von Elektronikgeräten über den
Hausmüll ist verboten. Altgeräte können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde
abgegeben werden. Sie können das Gerät auch an die C.Ed. Schulte GmbH Zylinderschlossfabrik zurückgeben.
Bitte beachten Sie, dass Rücksendungen ausreichend frankiert sein müssen.
Das Symbol mit der durchkreuzten Mülltonne bedeutet: Elektro-Altgeräte dürfen nicht in den
Hausmüll.
Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(EAG) nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umwelt-
und Gesundheitsrisiken kommen. Zudem können über die sachgerechte Entsorgung Wertstoffe
zurückgewonnen und wiederverwertet werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Schonung der natürlichen
Ressourcen darstellt.
Verpackung
Die Verpackungen der Komponenten werden aus umweltfreundlichen, wiederverwendbaren Materialien
hergestellt. Im Einzelnen sind dies:
Außenverpackungen und Einlagen aus Pappe
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Einlagen und Schutzfolien aus Polyethylen (PE)
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Bitte entsorgen Sie die Verpackung umweltfreundlich durch Abfalltrennung.
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