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Pflege Und Wartung; Den Reklamationen Unterliegen Nicht; Garantiebedingungen - jedo LARK Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 18

PFLEGE UND WARTUNG

1. Der Kinderwagen darf nicht für längere
Zeit in der prallen Sonne gelassen werden.
2. Der Kinderwagen sollte an einem
trockenen Ort aufbewahrt werden. Wenn
der Rahmen des Kinderwagens nass ist,
sollte man ihn sorgfältig abtrocken.
3. Bei Berührung des Kinderwagens mit
Seewasser oder beim Verwenden dieses
auf den mit Salz bestreuten Straßen, sollte
der Rahmen des Kinderwagens gewaschen
und abgetrocknet werden.
4. Der Kinderwagen darf nicht für eine
lange Zeit auf hellen Bodenbelägen (PVC,
Linoleum) und auf lackierten Holzböden
gelassen werden. Die Gummireifen können
die Oberfläche des Untergrundes in
schwarz färben.

GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Das Unternehmen P.P.H.U. Jędroch
gibt eine Garantie für das durch Sie einge-
kaufte Produkt der Marke JEDO, für einen
Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum
des Kaufes.
2. Reklamationen sollten an der Verkau-
fsstelle eingereicht werden, in der das
Produkt gekauft worden ist.
3. Das beanstandete Produkt sollte in
einem sauberen und sicher verpackt
Zustand, vorzugsweise in einem Karton
mit der Bedienungsanleitung zurückgege-
ben werden.
4. Produktmängel die während der Garan-
tiezeit entdeckt werden, innerhalb von 14
Tagen ab dem Zeitpunkt des Zureichens,
vermittelt durch den Verkäufer an den
5. Es wird empfohlen, alle drei Monate die
Achs-Spitzen und Federung zu schmieren.
Vor der Schmierung sollen die Achsen-
Spitzen mit einem Tuch gereinigt werden.
Für die Schmierung der Achsen kann techni-
sche Vaseline oder Kfz-Öl verwendet werden.
6. Es ist zu prüfen, ob der Reifendruck ausre-
ichend ist. Der Reifendruck in den gepumpten
Rädern sollte 0,14 - 0,17 MPa betragen
7. Die Polsterung des Kinderwagens kann
mit einem feuchten Tuch oder Schwamm
mit einem milden Reinigungsmittel gere-
inigt werden.
8. Die Polsterung des Kinderwagens sollte nicht
in der Waschmaschine gewaschen werden.
9. Der Benutzer ist verpflichtet, Routine-
kontrollen, Wartung und Reinigung des
Kinderwagens durchzuführen.
Hersteller, werden kostenfrei repariert.
5. Die Garantiezeit wird um die Reparatu-
rzeit verlängert.
6. Die Reparaturmethode bestimmt den
Garantiegeber.
7. Die notwendige Voraussetzung für
die Berücksichtigung der Beanstandung
ist, zu diesem Zeitpunkt, den mit Datum
ausgefüllten Kaufnachweis und mit der
Unterschriften zu haben, es werden dann
kostenlos mögliche Fehlfunktionen des
Produktes entfernt, sofern die Ver-
wendung als übereinstimmend mit der
Zweck-Bestimmung und den Hinweisen
der Bedienungsanleitung waren.
9. Einträge in der Garantie dürfen nur
von Servicetechnikern des Herstellers
vorgenommen werden, unter Gültigkeits-
Ausschluss. Fehlender Garantie-Druck
schließt eine Garantie aus.
10. Der räumliche Geltungsbereich der
Garantie deckt den Bereich der Europäi-
schen Union, Norwegen, der Schweiz und
der Russischen Föderation ab.

DEN REKLAMATIONEN UNTERLIEGEN NICHT

- Schäden, die durch unsachgemäße
Lagerung resultierende
- mechanische und technische Schäden
die durch unsachgemäße Nutzung oder
Verwendung nicht in Übereinstimmung
mit den Anweisungen verursacht werden.
- Farbwechsel (Verfärbung) des Gewebes,
bei hellem Sonnenlicht oder unsachge-
mäße Verwendung von Chemikalien.
11. Die Garantie auf verkaufte Konsum-
güter schließt nicht aus, begrenzt nicht
oder setzt die Rechte des Käufers aus der
fehlende Konformität von Waren entste-
hen nicht aus.
- natürliche Abnutzung von mechanischen
Komponenten aus dem Betrieb. Wenn
Änderungen an der Konstruktion des
Produktes gemacht werden, ist die
Garantie nichtig.
- jede Verfärbungen durch Kontakt von
Gummi mit dem Boden (z. B. PVC,
Linoleum, Holzparkettlack)
- Pannen des Innenschlauches.

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