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Müba Ultra Clean Eco 16 Montage- Und Bedienungsanweisung Seite 119

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Inhaltsverzeichnis

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12.
Garantiefristen/Dauer und Beginn
12.1
Die Garantie dauert für Heizkessel und Wassererwärmer 24 Monate
ab Liefertag. Wird eine Betriebsprobe gemäss Pflichtenheft innerhalb
der ersten 12 Monate ab Liefertag gerechnet durchgeführt, verlängert
sich die Garantiezeit um 12 Monate auf total 36 Monate ab Liefertag.
Die Garantie dauert für Heizkörper 24 Monate ab Liefertag.
12.2
Die Garantie dauert für Klima- und Lüftungsapparate, Kaltwasser-
12.3
maschinen und Wärmepumpen (Kompressoren und dynamische Teile
eingeschlossen) 12 Monate ab Inbetriebsetzung, höchstens jedoch
24 Monate ab Liefertag, wenn die Inbetriebsetzung infolge baulicher
Verzögerungen nicht vorher erfolgen kann.
Die Garantie dauert für alle übrigen Waren, auch wenn diese
12.4
an Geräten ein - oder aufgebaut sind, 12 Monate ab Liefertag.
Dies betrifft zum
schränke, Thermometer, Oel – Gasgebläsebrenner, atmosphärische
Gasbrenner,
Gasstrassen,
Plattentauscher,
Ventilatoren usw.
Für
nachgelieferte
12.5
Garantieleistungen
Basisgarantiefristen (ohne Verlängerung) gemäss Ziff. 12. Nicht
verlängert wird jedoch die Frist
gelieferten Ware, welche keine Mängel aufweisen.
Alle darüberhinausgehenden Garantien sind den Garantiezertifikaten
12.6
des Herstellers zu entnehmen
Garantieleistungen
13.
Die Garantie erstreckt sich auf die in den Katalogen des Lieferanten
13.1
angegebenen Leistungen, auf die bestätigten Leistungen und die
mängelfreie Beschaffenheit der Waren.
Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem er nach
13.2
eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos
repariert oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Weitere
Ansprüche des Käufers sind (im gesetzlich maximal zulässigen
Rahmen) ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung
oder
Wandlung, Schadenersatz, Ersatz für Auswechslungskosten
des
Käufers,
Kosten für Feststellung von Schadenursachen,
Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Wasser - und
Umweltschäden usw.) u.a.
Wenn aber aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die
13.3
Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Käufer
vorgenommen werden muss, übernimmt der Lieferant nur nach
vorangehender
gegenseitiger
Lieferanten die nachzuweisenden Kosten nach den branchenüblichen
Regieansätzen. Auswechslungen im Ausland sind von dieser
Regelung nicht erfasst.
Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn der Lieferant
13.4
über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird (vgl.
Ziff. 10. und 11.).
Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne schriftliche
13.5
Zustimmung
des
vornehmen.
Es
ist
Sache
13.6
Randbedingungen für eine normale Durchführung des Leistungs-
nachweises geschaffen sind.
Ausschluss der Garantie
14.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch
14.1
höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem
jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen, ferner
Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über
Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung sowie
unsachgemässe Arbeit anderer.
Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch
nicht ausgeführte Stillstandswartung an Ventilatoren, Motoren,
Kompressoren, Pumpen, Befeuchter oder Schäden durch Wasser-
einwirkung entstehen.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem
14.2
natürlichen
Verschleiss
Dichtungen, Stopfbüchsen usw.), ebenso Betriebsstoffe (z.B. Kälte-
mittel usw.).
Im weitern sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz
14.3
von
unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, ins-
besondere
wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker
angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind,
ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss
sowie ungenügende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu
hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder
elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden sowie die in den
MÜBA Garantiebestimmungen (Ausgabe 2004) definierten Ein-
schränkungen.
Müba Energietechnik AG • Leimenstrasse 93 • CH 2575 Hagneck• Tel. +41 (0)32 396 06 46 • Fax +41 ( 0)32 396 06 41
Stand Juni 2019
Beispiel Steuerungen, Regelungen,
Strömungswächter,
Umwälzpumpen,
Volumenstromregler,
Brandschutz-klappen,
Waren
im
Sinne
der
Erfüllung
gemäss
Ziff.
13.
gelten
wiederum
für die Teile der ursprünglich
Absprache
und
Freigabe
Lieferanten Änderungen
oder
des
Käufers,
dafür
zu
sorgen,
unterliegen
(z.B.
Ölbrennerdüsen,
www.mueba-energietechnik.ch
Schalt-
16.
16.1
von
16.2
die
16.3
16.4
16.5
des
Reparaturen
dass
die
usw.
MwSt-Nr CHE-109.893.718
Die Garantie gilt nicht bei periodisch oder längerdauernder Entleerung
der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen zum
Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial aggressiv
wirken können, übermässige Schlammablagerung in den Heizkörpern
oder andern Anlageteilen und bei zeitweiser oder ständiger
Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
Produktehaftpflicht
Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation,
Veränderung des Produktes, falsches Konzept, mangelhafte Beratung
etc.) zu vertreten hat, kommt der Lieferant direkt für Schäden im Sinne
des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer kann in diesem Fall
den allenfalls gegen ihn vorgehenden Geschädigten direkt an den
Lieferanten verweisen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungstermin ist 30 Tage netto ab Fakturadatum.
Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn
nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche
Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen
Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder vom
Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder
zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn
unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der
Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der
Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins
berechnet.
Dem Lieferanten steht es zu, die Auslieferung pendenter Aufträge
von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder
gar den Auftrag zu annullieren.
Ab
einem
gewissen
Auftragsvolumen
Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt, sofern im Voraus vereinbart.
Besondere Bestimmungen
Erweiterte Garantieleistungen für die MÜBA Produkte gemäss der
Beilage MÜBA Garantiebestimmungen (Ausgabe 2004)
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Domizil des Lieferanten.
MÜBA Energietechnik AG
Leimenstrasse 93
CH 2575 Hagneck
Tel:
032 396 06 46
Fax:
032 396 06 41
www.mueba-energietechnik.ch
Täuffelen, 03. Juni 2015
wird
ein
Drittel
der
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