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Unfallverhütungsvorschriften; Sicherheitshinweise; Original-Betriebs- Und Wartungsanleitung Gabelhubwagen Mit Waage; Prüfungen - Schefer PRIMUS Original-Betriebs- Und Wartungsanleitung

Gabelhubwagen mit waage
Inhaltsverzeichnis

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Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen mit Waage darf nur bestimmungs- und
ordnungsgemäß verwendet und zu betrieben werden.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften
zu beachten.
1
)
in Deutschland z. Zt.:
UVV BGV D27 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag,
Köln, Berlin)
EG Richtlinie EN 1757-2
EG Richtlinie 2006/42/EG
1
) in der jeweils gültigen Fassung
Vor der Inbetriebnahme sind die vorliegende Original-Betriebs-
anleitung und auch die Unfallverhütungsvorschrift BGV D27 auf-
merksam durchzuarbeiten. Erst wenn deren Inhalte verstanden
wurden,
darf das Gerät in Betrieb genommen werden!

Sicherheitshinweise

Bedienung, Montage und Wartung sind nur durch qualifiziertes
und beauftragtes Personal zulässig
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364).
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Aus-
bildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über
einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungs-
vorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit
der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils
erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche
4
02/2019

Original-Betriebs- und Wartungsanleitung Gabelhubwagen mit Waage

Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem und befestigtem Boden
zulässig.
Das Anheben der Last muss langsam und stetig erfolgen.
Schnelle oder unstetige Lastaufnahme führt zu dynamischen
Lastspitzen, die zur Überlastung, Beschädigung, bis hin zur
Zerstörung der Waage führen können. Generell darf die
max. Höchstlast von 2000 kg zusammengesetzt aus
statischer + dynamischer + tarierter Last nicht überschritten
werden! Der Gabelhubwagen mit Waage darf niemals bei
angehobenen Gabeln beladen werden.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im
Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten.
Aufenthalt unter der gehobenen Last ist verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf den Gabeln
verteilt werden.
Der Gabelhubwagen mit Waage darf niemals bei
angehobenen Gabeln beladen werden.
Lasten niemals im gehobenen Zustand unbeaufsichtigt
lassen.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Werden Mängel festgestellt, sind diese sofort und sachkundig
zu beheben.
Es dürfen ausschließlich Originalersatzteile verwendet
werden.
Prüfungen
Gem. BGV D27 ist der Gabelhubwagen mit Waage nach Bedarf,
jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu
prüfen. Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem
Prüfbuch festzuhalten.

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