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Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Unfallverhütungsvorschriften; Sicherheitshinweise; Prüfungen - Schefer 1101063RTPQ80 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Gabelhubwagen dient sowohl zum manuellen Heben und
Senken als auch zum manuellen Verfahren von Lasten.
Der Einsatz setzt ebene und befestigte Fahrbahnen voraus.
Der Gabelhubwagen ist zu verwenden als Stückgutförderer im
innerbetrieblichen Verkehr, z. B. von Lagerhallen der Industrie
und Speditionen etc.. Er ist für den Transport genormter
Paletten, für Gitterboxen und andere palettierte Lasten im
Nahbereich einzusetzen.
Er ist nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten
Räumen und ungeeignet für den Einsatz in aggressiver
Umgebung.
Änderungen am Gabelhubwagen sowie das Anbringen von
Zusatzgeräten sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung erlaubt. Lastangaben und Funktions-
beschreibung sind genau zu beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen darf nur bestimmungs- und
ordnungsgemäß verwendet und zu betrieben werden.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften
zu beachten.
1
)
in Deutschland z. Zt.:
UVV DGUV V68 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag,
Köln, Berlin)
EG Richtlinie 2006/42/EG
) in der jeweils gültigen Fassung
1
Vor der Inbetriebnahme sind die vorliegende Betriebsanleitung
und auch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V68
aufmerksam durchzuarbeiten. Erst wenn deren Inhalte
verstanden wurden, darf das Gerät in Betrieb genommen
werden!

Sicherheitshinweise

Bedienung, Montage und Wartung sind
nur durch qualifiziertes und beauftragtes Personal zulässig.
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364)
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer
Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse
über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallver-
hütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse
3/2022
Original-Betriebs- und Wartungsanleitung Gabelhubwagen
von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berech-
tigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen
und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem und befestigtem Boden
zulässig.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im
Gefahrenbereich ist grundsätzlich verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Der Gabelhubwagen darf niemals bei angehobenen
Gabeln beladen werden
Lasten niemals in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt
lassen.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Werden Mängel festgestellt, sind diese sofort und sachkundig
zu beheben.
Es dürfen ausschließlich Originalersatzteile
verwendet werden..
Prüfungen
Gem. DGUV V68 ist der Gabelhubwagen nach Bedarf, jedoch
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Wir empfehlen die Ergebnisse der Prüfungen in einem Prüfbuch
festzuhalten.
4

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Diese Anleitung auch für:

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