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Anhang 87
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fach-
händler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfül-
lung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadens-
ersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzu-
teilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Auf-
bewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Ver-
brauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder
aufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikati-
onsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten
an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes von
T-Com wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 E UR pro angefan-
gene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz von T-Com.

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