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Ce-Konformitätserklärung Für Maschinen; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - FAAC B680H Handbuch

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CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Calari 10 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, daß:
der Antrieb Mod. B680H mit elektronischem Steuergerät E680
• hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine
zusammengebaut zu werden, gemäß der Richtlinie 2006/42/EG;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden weiteren EWG-Richtlinien entspricht:
2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie.
2004/108/EG Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
und erklärt darüber hinaus, daß die Inbetriebnahme der Maschine bis zu dem Zeitpunkt nicht gestattet ist,
bis die Maschine, in die sie eingebaut wird, oder als deren Bestandteil sie bestimmt ist, identiiziert wurde
und deren Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 2006/42/EG festgestellt worden ist.
Bologna, den 1. Oktober 2011
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die
Anleitung aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder
ein fehlerhafter Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden
Personenschäden führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen
aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle
darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie
nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen
angegebenen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch,
der nicht ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch unsachgemäßen
oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der A utomatik verursacht werden.
7) Das Vorhandensein sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen
installiert werden: das Vorhandensein von entlammbaren Gasen oder Rauch
stellt ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische
Versorgung auszushlalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein allpoliger Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen.
Darüber hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit
allpoliger Abschaltung empfohlen.
(RICHTLINIE 2006/42/EG)
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Der Geschäftsführer
A. Marcellan
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit
einer Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Automation verfügt über ein integriertes Quetschschutzsystem, das aus
einer Drehmomentkontrolle besteht. Die Auslöseschwelle muss jedoch nach
den Vorschriften laut Punkt 10 überprüft werden.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17) Für jede Anlage wird die Verwendung von mindestens einer
Leuchtsignalvorrichtung empfohlen (Bsp.: FAACLED oder integrierte
Ampel-Blinkleuchte) sowie der Einsatz eines entsprechend an der Tor-/
Türkonstruktion befestigten Hinweisschilds zusätzlich zu den unter Punkt
„16" genannten Vorrichtungen.
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automation ab, soweit Komponenten auf der
Anlage eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
20) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
Änderungen vorgenommen werden.
21) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs
des Systems in Notfällen liefern und dem Anwender der Anlage die Anleitung
übergeben, die dem Produkt beigelegt ist.
22) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches A ktivieren
der Automation zu vermeiden.
24) Der Durchgang/die Durchfahrt darf nur bei stillgesetzter Automation erfolgen.
25) Der Anwender sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der
Automation ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualiiziertes
Fachpersonal wenden.
26) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders
die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls
vorgesehen, die Schubkraft des A ntriebs) und der Entriegelungsvorrichtungen
überprüfen..
27) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden
Anleitung vorgesehen sind, sind nicht zulässig
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