5.4. Kapp-Schnitte mit der Steintrennsäge
Gefahr!
5.5. Diagonalschnitte
Gefahr!
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Die Steintrennsäge darf nur in Betrieb genommen werden, wenn alle Startvorbereitungen
(siehe 5.2) erfüllt sind. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Betrieb der Steintrennsäge untersagt.
Ein Trockenschnitt ohne Wasser ist verboten!
Durch lösen des Hebels (Pos. 1) kann die Höhenverstellung des Sägekopfes gelöst werden.
Das verstellen des Seitenanschlag darf nur bei stillstehendem Sägeblatt erfolgen. Zudem muss
darauf geachtet werden, dass nicht in den Seitenanschlag geschnitten wird.
• Durch lösen der Stellschraube (Pos. 2) lässt sich der Seitenanschlag in die gewünschte
Position stellen
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