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2 Sicherheit
Dieser Abschnitt der Betriebsanleitung gibt einen umfassenden Überblick über alle wichtigen
Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz des Bedienpersonals sowie für den siche-
ren und störungsfreien Betrieb.
Bei einer Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten Handlungsan-
weisungen und Sicherheitshinweise können erhebliche Gefahren entstehen.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die hydraulischen Schneidgeräte sind ausschließlich für die hier beschriebenen bestim-
mungsgemäßen Verwendungszwecke konzipiert und getestet. Alle anderen Tätigkeiten sind
grundsätzlich untersagt.
Schneidgeräte
S 50-14, S 220-54, S 270-71, C 100-31, S 33-14, S 140-26 LIGHT,
RSX 105-29, RSX 160-50, RSX 165-65, RSX 180-80,
RSX 175-105, RSX 185-105, RSX 200-107,
RSU 180 PLUS, RSU 200-107 PLUS, RSU 210 PLUS
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Alle Schneidgeräte sind als Ein-Mann-Geräte konzipiert und dürfen daher
auch nur von einer Person bedient werden.
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Die Geräte dienen ausschließlich dem Schneiden von Türen und Dach-
holmen, Säulen und Schwellern, des Lenkkranzes und den Speichen des
Lenkrades.
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Für das Trennen von Vollmaterial ist möglichst immer der hintere Messer-
teil zu verwenden, da dieser mit besonderen Rundmaterialschneiden aus-
gestattet ist.
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Im Industriellen Einsatz dürfen die Geräte auch zum Schneiden von
Rohren, Baustählen, Profilen, Blechen und Kabeln eingesetzt werde
•
Messereinsätze aus Speziallegierung zum Schneiden von vergüteten und
gehärteten Fahrzeugteilen.