8 Instandhaltung
8.1 Sicherheitshinweise
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch unsachgemäß ausgeführte
Wartungsarbeiten!
Eine unsachgemäße Wartung der Geräte kann zu schweren
Personen- oder Sachschäden führen.
Deshalb unbedingt:
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8.2 Pflege und Wartung
Im Interesse einer ständigen Betriebsbereitschaft sind folgende Maßnahmen
zwingend erforderlich:
•
Nach jeder Beanspruchung, mindestens jedoch einmal jährlich, sind
das Gerät und die Zubehörteile einer Sichtprüfung zu unterziehen.
Dabei ist besonders auf Spreizerspitzen, Gelenke, Messer, Schläuche
und Kupplungshälften zu achten.
•
Alle drei Jahre oder bei Zweifeln an der Sicherheit oder Zuverlässigkeit
des Gerätes, ist zusätzlich eine Funktions- und Belastungsprüfung durch-
zuführen (nach DGUV 305-002 bzw. länderspezifische Richtlinien).
•
Nach jeder Beanspruchung muss die Schmierung der beweglichen Teile
und Bolzen kontrolliert und gegebenenfalls mit einem geeigneten Fett
eingesprüht werden.
•
Alle drei Jahre muss das komplette Hydrauliköl der Schneid- und Kombi-
geräte gewechselt werden.
Wartungsarbeiten nur von Fachpersonal durchführen lassen.
Auf Ordnung und Sauberkeit am Montageplatz achten! Lose
umherliegende Bauteile und Werkzeuge sind Gefahrenquellen.
Bei allen Arbeiten sind Schutzhandschuhe zu tragen!
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