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Lizenzvereinbarung Für Endverbraucher - Panasonic VDR-D50 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Lizenzvereinbarung für
Endverbraucher
Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig
durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung
öffnen.
Ihnen ("Lizenznehmer") wird eine Lizenz für die
Software erteilt, unter der Bedingung, dass die
Vereinbarungen und Konditionen für den
Endverbraucher der Software ("Vereinbarung")
akzeptiert werden. Wenn der Lizenznehmer nicht
die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert,
geben Sie die Software sofort der Matsushita
Electric Industrial Co., Ltd. ("Matsushita") oder
Ihrem Händler von welchem Sie es gekauft
haben zurück.
Artikel 1 Lizenz
Dem Lizenznehmer wird das Recht zur
Verwendung der Software einschließlich der auf
der CD-ROM, in den Bedienungsanleitungen
und allen anderen dem Lizenznehmer zur
Verfügung gestellten Medien enthaltenen
Informationen (zusammen die "Software")
gewährt; wobei jedoch die anwendbaren Rechte
hinsichtlich der Patente, Urheberrechte,
Warenzeichen und Geschäftsgeheimnissen in
Bezug auf die Software nicht auf den
Lizenznehmer übertragen werden.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software
anders als in dieser Lizenzvereinbarung
ausdrücklich bestimmt zu verwenden, kopieren,
bearbeiten, übertragen oder Dritten entweder
gratis oder gegen Gebühr die Verwendung,
Kopie oder Bearbeitung der Software zu
ermöglichen.
Artikel 3 Einschränkungen hinsichtlich des
Kopierens der Software
Der Lizenznehmer ist befugt, zu
Sicherungszwecken eine Kopie der Software
insgesamt oder in Auszügen anzufertigen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software nur auf
einem einzigen Computer an einem einzigen Ort
verwenden.
Artikel 5 Rückentwicklung, Dekompilierung
oder Disassemblierung
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu
disassemblieren, es sei denn, dies wird durch
das Gesetz oder durch Richtlinien in dem Land
des Lizenznehmers anderweitig geregelt.
Matsushita oder seine Vertriebsunternehmen
oder Einzelhändler haften für keinerlei Schäden
an der Software oder für Verletzungen des
Lizenznehmers, die durch eine Rückentwicklung,
Dekompilierung oder Disassemblierung der
Software verursacht wurden.
Artikel 6 Haftungseinschränkung
Die Software wird "wie sie ist" ohne eine
Garantie irgendeiner Art vertrieben, weder
ausdrücklich noch implizit und nicht beschränkt
auf Garantien einer nicht vorliegenden
Rechtsverletzung, Verkäuflichkeit und/oder
Eignung für einen bestimmten Zweck. Darüber
hinaus garantiert Matsushita nicht, dass der
Betrieb der Software ununterbrochen und
fehlerfrei erfolgt. Matsushita oder seine
Vertriebsunternehmen oder Einzelhändler haften
nicht bei Schäden, die dem Lizenznehmer aus
oder im Zusammenhang mit der Verwendung der
Software durch den Lizenznehmer entstehen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software auf
keinerlei Art und Weise ohne entsprechende ggf.
erforderliche Export-Lizenz entsprechend der
Gesetzgebung des Landes des Lizenznehmers
in ein beliebiges Land zu exportieren oder zu
reexportieren.
Artikel 8 Kündigung der Lizenz
Das hierunter dem Lizenznehmer gewährte
Recht wird automatisch gekündigt, wenn der
Lizenznehmer Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung verletzt. Bei einer solchen
automatischen Kündigung muss der
Lizenznehmer die Software sowie die damit
zusammenhängende Dokumentation zusammen
mit sämtlichen Kopien auf eigene Kosten
vernichten.
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LSQT1323

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