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Vor Der Installation Hd Writer We 2.0; Endverbraucher-Lizenzvereinbarung - Panasonic HX-A500 Bedienungsanleitung

Tragbare mini-kamera
Inhaltsverzeichnis

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Vor der Installation HD Writer WE 2.0

Durch die Installation oder den Gebrauch der nachstehend definierten Software erklären Sie Ihre Annahme der
Bestimmungen dieser Vereinbarung. Falls Sie die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren,
dürfen Sie die Software weder installieren noch benutzen.

Endverbraucher-Lizenzvereinbarung

Hiermit wird Ihnen (im Weiteren als "Lizenznehmer"
bezeichnet) eine Lizenz zum Gebrauch der in dieser
Endverbraucher-Lizenzvereinbarung (im Weiteren als
"Vereinbarung" bezeichnet) definierten Software unter
der Voraussetzung erteilt, dass Sie sich mit den
Bestimmungen und Bedingungen dieser
Vereinbarung einverstanden erklären.
Die folgenden Hinweise enthalten wichtigen
Informationen hinsichtlich des Haftungsausschlusses
von Panasonic Corporation. Bitte lesen Sie diese
Hinweise aufmerksam durch, um sich mit den
nachstehenden Bestimmungen vertraut zu machen.
Artikel 1 Lizenz
Hiermit wird dem Lizenznehmer das Recht zum
Gebrauch der Software (der Sammelbegriff "Software"
umfasst die Software sowie sonstige Informationen, z.
B. Handbücher, die vom Lizenznehmer von der
Panasonic-Website heruntergeladen wurden) erteilt,
doch werden keinerlei Rechte an Patenten, Copyrights,
Warenzeichen und Fabrikgeheimnissen bezüglich der
Software an den Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Nutzung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf die Software nur in dem
Umfang, in dem dies ausdrücklich in dieser
Vereinbarung gestattet wird, nutzen, kopieren,
modifizieren, sie an Dritte übergeben, vermieten,
leasen oder verleihen, ob gratis oder gegen Entgelt,
und er darf Dritten nicht gestatten, die Software zu
nutzen, zu kopieren oder zu modifizieren.
Artikel 3 Einschränkungen zum Kopieren dieser Software
Der Lizenznehmer darf ausschließlich für
Sicherungszwecke eine einzige Kopie, vollständig
oder teilweise, der Software erstellen.
Artikel 4 Computer
Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich auf
einem einzigen Computer verwenden. Außerdem darf
der Lizenznehmer die Software nicht zum Zweck
gewerblicher Software-Hosting-Dienste verwenden.
Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilieren oder
Disassemblieren
Der Lizenznehmer darf keinerlei Reverse Engineering,
Dekompilieren oder Disassemblieren an der Software
ausführen, außer soweit dies im Land, in dem der
Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, gesetzlich gestattet
ist. Panasonic und deren Vertriebsorganisationen und
Fachhändler übernehmen keinerlei Haftung für Defekte
der Software oder Schäden seitens des Lizenznehmers,
die auf ein Reverse Engineering, Dekompilieren oder
Disassemblieren an der Software zurückzuführen sind.
Artikel 6 Haftungsausschluss
Die Software wird so geliefert, wie sie ist, ohne
jegliche ausdrückliche oder implizite Gewähr,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Garantien
der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der
Gangbarkeit und/oder Eignung zu einem bestimmten
Zweck. Außerdem übernimmt Panasonic keinerlei
Haftung dafür, dass der Betrieb der Software ohne
Unterbrechung und Fehler erfolgt. Panasonic und
deren Vertriebsorganisationen und Fachhändler
übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die dem
Lizenznehmer durch den Gebrauch der Software oder
im Zusammenhang mit der Software erwachsen.
Artikel 7 Ausfuhrkontrolle
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software in
jedweder Form weder zu exportieren noch erneut in ein
anderes Land auszuführen, ohne die ggf. im Land, in
dem der Lizenznehmer seinen Wohnsitz hat, gesetzlich
vorgeschriebenen Exportgenehmigungen einzuholen.
Artikel 8 Außerkrafttreten der Lizenz
Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser
Vereinbarung erteilten Rechte erlöschen automatisch,
falls der Lizenznehmer irgendwelche Bestimmungen
und Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt. In
einem solchen Fall ist der Lizenznehmer dazu
verpflichtet, die Software und die gesamte
dazugehörige Dokumentation sowie alle ggf. davon
erstellten Kopien auf eigene Kosten zu zerstören.
Artikel 9 Zu MICROSOFT SQL SERVER COMPACT
3.5, hergestellt von Microsoft Corporation
(1) Der Linzenznehmer darf MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5 nur benutzen, sofern
MICROSOFT SQL SERVER COMPACT 3.5 in der
Software enthalten ist, und er darf MICROSOFT SQL
SERVER COMPACT 3.5 nicht in irgendeiner
anderen Konfiguration oder anhand irgendeiner
anderen Methode benutzen. Der Lizenznehmer darf
MICROSOFT SQL SERVER COMPACT 3.5 weder
veröffentlichen noch irgendwelche Eingriffe daran
vornehmen, die dazu dienen, technische
Einschränkungen in MICROSOFT SQL SERVER
COMPACT 3.5 zu umgehen.
(2) Der Lizenznehmer darf die Software nicht nutzen,
kopieren, verteilen, zur Benutzung abtreten oder auf
eine sonstige Weise verwenden, die den in Artikel 9 (1)
festgelegten Umfang überschreitet, und er darf keinerlei
Operationen wie das Zurückentwickeln, Dekompilieren,
Disassemblieren usw. von MICROSOFT SQL SERVER
COMPACT 3.5 ausführen.
(3) Alle Rechte, einschließlich von Urheberrecht,
Patentrechten usw., im Zusammenhang mit MICROSOFT
SQL SERVER COMPACT 3.5 sind Eigentum der
Microsoft Corporation. Der Lizenznehmer darf keinerlei
Anspruch auf Rechte im Zusammenhang mit
MICROSOFT SQL SERVER COMPACT 3.5 erheben.
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