GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
2
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Emissionen
Der vom Gerät ausgehende äquivalente Dauerschalldruckpegel liegt unter 80 dB(A).
Er liegt somit unter dem in der EU-Richtlinie 2003/10/EG festgelegten Wert von 85 dB(A).
Bei längerem Aufenthalt im Bereich der Vakuum-Zentrale empfehlen wir trotzdem,
einen Gehörschutz zu tragen
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Vakuum-Zentrale VZ dient zum Erzeugen und Bereithalten eines bestimmten Vakuums.
Durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen an Anlagen und Geräten, die in Verbindung mit der Vakuum-
Zentrale stehen, muss vermieden werden, dass ein Vakuumabfall zu einer Gefährdung von Personen,
Tieren oder Sachwerten führt.
Die in dieser Betriebsanleitung vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-bedingungen
müssen eingehalten werden.
2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Vakuum-Zentralen sind nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher. Dennoch gehen davon
Gefahren aus, wenn nachstehende Sicherheitshinweise nicht beachtet werden.
WARNUNG
6 | DE
Nicht-Beachtung der allgemeinen Sicherheitshinweise
Schaden an Personen / Anlagen / Systemen
►
Der Anschluss und die Inbetriebnahme des Systems darf erst erfolgen,
nachdem die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden wurde!
►
Nur vorgesehene Anschlussmöglichkeiten, Befestigungsbohrungen und
Befestigungsmittel verwenden.
►
Montage oder Demontage ist nur in spannungs- und drucklosem Zustand
zulässig.
►
Allgemeine Sicherheitsvorschriften, EN-Normen und VDE-Richtlinien müssen
beachtet und eingehalten werden!
►
Während des Betriebs der Maschine / Anlage dürfen sich keine Personen
im Gefahrenbereich befinden!
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30.30.01.00098/04