2. Über diese Anleitung
Öffentliche Gebäude (Installationsvorschriften)
Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen unter
Einhaltung der geltenden Richtlinien und Normen ausgeführt
werden. Hierzu zählen insbesondere:
Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden:
•
Allgemeine Vorschriften:
2.3.2
Richtlinie 97/23/EG
Gas- und Ölkessel mit einer maximalen Betriebstemperatur von
110°C sowie Trinkwasser-Erwärmer mit einem maximalen
Betriebsüberdruck von 10 bar sind im Artikel 3.3 der Richtlinie
geregelt, und dürfen daher zur Bestätigung einer Konformität an der
Richtlinie 97/23/EG keine CE-Kennzeichnung tragen.
Die Konformität der Heizkessel mit den handwerklichen Regeln, die
in Artikel 3.3 der Richtlinie 97/23/EG gefordert wird, wird durch das
CE-Zeichen im Hinblick auf die Richtlinien 90/396/CEE, 92/42/CEE,
2006/95/EG und 2004/108/EG bescheinigt.
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- Für alle Geräte: Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von
Gas und verflüssigten Kohlenwasserstoffen.
- Danach entsprechend der Verwendung: Artikel CH - Heizung,
Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und Erzeugung von Dampf und
Warmwasser/Brauchwasser.
•
Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen
Gebäuden (Krankenhäuser, Geschäfte etc ...).
PU 260 Condens
09/09/2015 - 300027752-03