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Konformitätserklärung Ce Für Maschinen; Hinweise Für Den Installateur; Allgemeine Sicherheitsvorschriften - FAAC 748 Handbuch

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DEUTSCH
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG CE FÜR MASCHINEN
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, daß:
der Getriebemotor Mod. 748 mit Steuergerät 748D,
• für den Einbau in eine Maschine oder für den Zusammenbau mit anderen Geräten zu einer vollständigen
Maschine gemäß der Richtlinie 89/392/EWG und den nachfolgenden Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG,
93/68/EWG hergestellt wurde;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden EWG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderungen 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG
sowie deren nachträglichen Änderungen entspricht.
Bologna, 01. Januar 2002
1) ACHTUNG! Die aufmerksame Beachtung der gesamten Anleitung erhöht
die Sicherheit. Eine nicht fachgerechte Installation sowie ein nicht bestim-
mungsgemäßer Gebrauch des Geräts können schwerwiegende Personen-
schäden verursachen.
2) Vor Beginn der Installation des Geräts sollten die Anweisungen aufmerk-
sam gelesen werden.
3) Die Verpackungsmaterialien (Plastikfolien, Styropor, usw.) sollten Kindern
unzugänglich aufbewahrt werden, da sie eine potentielle Gefahrenquelle
darstellen.
4) Diese Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft auf sie Bezug
nehmen zu können.
5) Dieses Gerät wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen beschriebe-
nen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der
nicht ausdrücklich angegeben wird, könnte die Unversehrtheit des Geräts
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die durch
unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Geräts
verursacht werden.
7) Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeten Räumen installiert werden:
das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein be-
trächtliches Sicherheitsrisiko dar.
8)
Die Anlage sollte in Übereinstimmung mit den Vorgaben der folgenden
Normen erstellt werden: EN12604, EN12605, EN12453, EN12445. In den
Ländern, die nicht zur europäischen Union gehören, sind neben den natio-
nalen gesetzlichen Bezugsnormen für die Gewährleistung eines ausrei-
chenden Sicherheitsniveaus die oben aufgeführten Normen zu beachten.
9) Die Firma FAAC ist im Falle von nicht fachgerechter Herstellung der anzu-
treibenden Schließvorrichtungen oder eventuellen Störungen oder Schä-
den während des Betriebs nicht haftbar zu machen.
10) Vor der Ausführung jeglicher Arbeitsvorgänge auf der Anlage ist die Strom-
zufuhr abzunehmen.
11) Auf dem Versorgungsnetz der Automatikvorrichtung ist eine Sicherung
zwischenzuschalten. Darüber hinaus wird der Einbau eines 6A-Wärmeschutz-
schalters mit allpoliger Abschaltung empfohlen.
12) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit
einer Auslöseschwelle von 0,3 A eingebaut wurde.
13) Überprüfen, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt wurde und die
Metallteile der Schließvorrichtung daran anschließen. Darüber hinaus ist
das gelb/grüne Kabel der Automatikvorrichtung an die Erdung anzu-
(RICHTLINIE 89/392/EWG, ANLAGE II, TEIL B)
Der Geschäftsführer
A. Bassi
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATEUR

ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

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schließen.
14) Die Automatikvorrichtung verfügt über eine eingebaute Sicherheitsein-
richtung zur Verhütung von Quetschungen. Diese besteht aus einem
Drehmomentregler und muß in jedem Falle von weiteren Sicherheitsvor-
richtungen flankiert werden.
15) Die Sicherheitsvorrichtungen (bspw. Photozellen, Fühlerleisten usw.) er-
möglichen eine Ausweitung des Schutzes vor mechanischen Risiken wie
beispielsweise Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittwunden, auf even-
tuelle Gefahrenbereiche.
16) Für jede Anlage ist mindestens eine Leuchtanzeige einzusetzen (Bspw.
FAAC LAMP MINILAMP, usw.) sowie eine Anzeigentafel, die ordnungsge-
mäß auf dem Aufbau der Einfassung befestigt werden muß. Darüber
hinaus ist der Einsatz der unter Punkt "15" aufgeführten Vorrichtungen
vorgeschrieben.
17) Sollten auf der Anlage Bestandteile verwendet werden, die nicht durch
die Firma FAAC hergestellt wurden, so lehnt diese im Hinblick auf die
Sicherheit und den störungsfreien Betrieb der Automatikvorrichtung jeg-
liche Haftung ab.
18) Für die Instandhaltung sollten stets ausschließlich Originalersatzteile der
Firma FAAC verwendet werden.
19) Auf den Bestandteilen des Automatiksystems dürfen keinesfalls Verände-
rungen vorgenommen werden.
20) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Be-
triebs des Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das
Anleitungsheft, das dem Gerät beiliegt, aushändigen.
21) Während des Betriebs sollten sich keine Personen und insbesondere Kin-
der im Aktionsradius des Geräts aufhalten.
22) Die Funktsteuerung oder andere Geräte, die als Impulsgeber dienen
können, sollten Kindern unzugänglich aufbewahrt werden, um zu verhin-
dern, daß die Automatikvorrichtung versehentlich gestartet wird.
23) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturarbeiten oder sonstige direkte
Eingriffe selbst vornehmen. Diesbezüglich sollte er sich ausschließlich an
qualifiziertes Fachpersonal wenden.
24) Alle Eingriffe und Arbeitsvorgänge, die in dieser Anleitung nicht aus-
drücklich beschrieben werden, sind untersagt.
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