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Ventile
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Gewährleistung
Änderungen an dieser Betriebsanleitung sowie Änderungen von technischen Details gegenüber den Angaben
und Abbildungen in dieser Betriebsanleitung sind vorbehalten.
Die Firma Parker Hannifin GmbH erteilt keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien ebenso keine
Garantien auf die Eignung für bestimmte Zwecke. Diese müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
Die Gewährleistungsrechte des Betreibers setzen voraus, dass dieser den Mangel unverzüglich meldet und
in seiner Rüge genau bezeichnet. Parker Hannifin GmbH ist in keinem Fall für Schäden am Produkt selbst
oder durch das Produkt verursachte Folgeschäden verantwortlich, die durch unsachgemäße Handhabung des
Produktes hervorgerufen werden. Soweit ein Mangel von Parker Hannifin GmbH zu vertreten ist, ist
Parker Hannifin GmbH nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Alle Ventile sind im Rahmen von ISO 9000 mit Typenschildern und einem Achtungshinweis versehen, die an
ein Ventil gebunden sind, welche in keinem Fall entfernt oder zerstört werden dürfen.
Eine Haftung der Firma Parker Hannifin GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund- besteht nur bei Vorsatz
oder bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die
arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit ausdrücklich schriftlich garantiert wurde.
Des weiteren so weit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
Parker Hannifin GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt bei Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung, der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen sowie weiterer Hinweise des Lieferanten.
Insbesondere sind wir nicht für Ausfälle verantwortlich, die durch Modifikationen des Kunden oder anderer
Personen hervorgerufen wurden. In solchen Fällen werden die normalen Reparaturkosten berechnet. Diese
werden ebenfalls für die Überprüfung des Gerätes berechnet, wenn kein Fehler am Gerät festgestellt werden
konnte.
Diese Regel gilt auch während der Gewährleistungszeit.
Es bestehen keine Ansprüche auf Lieferbarkeit von Vorgängerversionen und auf die Nachrüstbarkeit ausgelie-
ferter Geräte auf den jeweils aktuellen Serienstand.
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