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Erlauben Sie Personen unter 18 Jahren NIEMALS die Bedienung des Holzhackers (ab
16 Jahren ist eine Bedienung unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig).
Betreiben Sie den Holzhacker NIEMALS, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder
Narkotika stehen.
Betreiben Sie den Holzhacker NIEMALS auf unebenen oder geneigten Flächen.
Starten Sie den Holzhacker NIEMALS, solange das Auswurfrohr nicht montiert ist.
Verwenden Sie den Holzhacker NIEMALS in geschlossenen oder schlecht belüfteten
Räumen, da ansonsten die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung besteht.
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Betriebsanleitung: TP 100, Stand: 14.12.2018