2.5 BEWEGEN UND TRANSPORTIEREN
Beim Bewegen oder Transportieren der Maschine mit Fahrzeugen, die kein Anhängen der Maschine über
die Standarddreipunktanhängung der II.Kategorie vorsehen, sind die mit dem Symbol
gekennzeichneten Punkte, die einzig zulässigen Punkte.
AUF DIE ANTRIEBSACHSEN
ACHTEN
Add.2.3
REV 0/04
ABSCHNITT 2
BESCHREIBUNG DER MASCHINE
2-04