Instandhaltung
4.4
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungs-
ansprüche. Voraussetzung ist die regelmäßige Wartung.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißtei-
le und dem Stand der Technik entsprechende optische Ver-
änderungen (z. B. Ausbleichen von Oberflächen durch UV-
Strahlen).
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Demontage
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Demonta-
ge.
Fehlendes Wissen bei der Demontage des Produk-
tes kann zu Verletzungen und/oder zur Beschädi-
gung von angrenzenden Teilen führen.
Demontage von einem Fachbetrieb durchführen
lassen!
Die Demontage des Produktes muss durch einen Fachbe-
trieb vorgenommen werden. Fehlende Unterlagen sind vor
der Demontage bei WAREMA anzufordern.
WARNUNG
Stromschlag!
Bei Arbeiten in unmittelbarer Umgebung von poten-
ziell spannungsführenden Teilen, wie z. B. elektri-
schen Leitungen, kann durch Berührung ein Strom-
schlag ausgelöst werden.
Produkt spannungsfrei schalten und gegen Wie-
dereinschalten sichern!
Entsorgung
Unbrauchbar gewordenes Produkt gemäß den geltenden
gesetzlichen Vorschriften entsorgen.
So gekennzeichnete Bauteile dürfen nicht in den
Hausmüll geworfen werden.
816089 [Rev. 1 - de]/19.01.15