NUMMERNSCHILD / VERSICHERUNG
D
Nach der neuen Elektrokleinstfahrzeug Verordnung (eKFV) kann der
Scooter mit einem alter ab 14 Jahren im Straßenverkehr nach der St VZO
genutzt werden.
Bitte melden Sie Ihren Scooter einer hierfür entsprechenden Versicherung
an. Nach Erhalt des Kennzeichens, können Sie dieses an der Nummern-
schild Halterung befestigen.
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