Nach der neuen Elektrokleinstfahrzeug Verordnung (eKFV) kann der Scooter mit einem alter ab 14 Jahren im Straßenver-
kehr nach der St VZO genutzt werden.
Bitte melden Sie Ihren Scooter einer hierfür entsprechenden Versicherung an. Nach Erhalt des Kennzeichens, können Sie
dieses an der Nummernschild Halterung befestigen.
Wichtige Hinweise
10. Kennzeichen / Versicherung
Wichtige Hinweise
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