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Bei Fragen zur Führerschein-, Zulassungs-, Steuer- und Versicherungspflicht beachten Sie
bitte stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie den Roller in Betrieb
nehmen.
Bei Fragen zur Helmpflicht, der Mitführungspflicht von Fahrzeugpapieren, Warnweste,
Verbandskasten und Warndreieck, beachten Sie bitte stets die gesetzlichen
Bestimmungen (auch Zulassungsbestimmungen) des Landes, in dem Sie mit dem Roller
fahren.
Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs führt zum Erlöschen der
Garantie und der Gewährleistung.
Der Roller ist für den Betrieb mit maximal 2 Personen und maximal 200 KG Zuladung für
den Einsatz im Straßenverkehr ausgelegt.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h bzw. 45 km/h darf nicht überschritten
werden.
Alle Eingriffe mit dem Ziel der Leistungssteigerung sowie das „Tunen" von Motoren bzw.
Controllern sind gesetzlich nicht erlaubt. Hierdurch wird die Betriebssicherheit sowie die
Lebensdauer Ihres Fahrzeugs verringert und es erlöschen Versicherungsschutz, die
Zulassung zum Straßenverkehr sowie die Gewährleistung.
Die Änderung oder Modifizierung des Nummernschildträgers, der Beleuchtungsgruppen,
akustischen Anzeigen und des Rückspiegels sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
nicht erlaubt und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und verwaltungsrechtlich verfolgbar und
der Besitzer wird haftbar gemacht.
© 2019 Strehlaus GmbH
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Warnhinweise

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