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Technischer Service; Verfügung; Lizenztexte - T-Home Speedport W 722V Bedienungsanleitung

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Für allgemeine Fragen zu DSL und Ihrem DSL- oder Standard-Anschluss wen-
den Sie sich bitte an Ihren Telekom Shop oder die Kundenberatung unter:
freecall 0800 3 301000

Technischer Service

Ergänzende Beratungsleistungen sowie Konfigurationshilfen zu Ihrem Speed-
port W 722V erhalten Sie an unserer Premiumhotline Endgeräte.
Erfahrene Mitarbeiter des technischen Service der Deutsche Telekom AG ste-
hen Ihnen während der üblichen Geschäftszeiten unter folgender Hotline zur
Verfügung:
0900 1 770022
1,24 €/min pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Te-
lekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich (Stand 01.01.2008)

Lizenztexte

© 2005. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Dokumentation und die zugehörigen Programme (beides wird nachfolgend als „Software" bezeichnet) sind ur-
heberrechtlich geschützt. Die Überlassung von Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Object Co-
de Format). Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das nicht ausschließliche Recht ein, die Software zu nutzen.
Das Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist das
Nutzungsrecht zeitlich unbefristet. Der Lizenznehmer darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die aus-
schließlich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie). Der Lizenznehmer ist außer in den ge-
setzlich gestatteten Fällen (insbesondere nach § 69e deutsches Urheberrechtsgesetz, Dekompilierung) nicht berech-
tigt, die Software zu ändern, zurückzuentwickeln, zu übersetzen oder Teile herauszulösen. Der Lizenzgeber behält
sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Der Lizenznehmer darf alphanumerische und sonsti-
ge Kennungen von den Datenträgern nicht entfernen und hat sie auf jede Sicherungskopie unverändert zu übertra-
gen. Eine Weitergabe der Ihnen hiermit überlassenen Informationen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des
Lizenzgebers erlaubt. Der Lizenznehmer, dem die Software nicht zu Zwecken der gewerblichen Weiterveräußerung
überlassen wird (Endkunde), darf das Nutzungsrecht nur zusammen mit dem Produkt, das er zusammen mit der Soft-
ware des Lizenzgebers erworben hat, an Dritte weitergeben. Im Falle einer Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte
hat der Lizenznehmer sicherzustellen, dass dem Dritten keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dem Li-
zenznehmer nach den vorliegenden Bestimmungen zustehen, und dem Dritten mindestens die bezüglich der Softwa-
re bestehenden Verpflichtungen aus den vorliegenden Bestimmungen auferlegt werden. Hierbei darf der Lizenzneh-
mer keine Kopien der Software zurückbehalten. Der Lizenznehmer ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berech-
tigt. Überlässt der Lizenznehmer die Software einem Dritten, so ist der Lizenznehmer für die Beachtung etwaiger Aus-
fuhrerfordernisse verantwortlich und hat den Lizenzgeber insoweit von Verpflichtungen freizustellen. Soweit der
Lizenzgeber Software zur Verfügung stellt, für die der Lizenzgeber nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (Fremd-
software), gelten zusätzlich und vorrangig vor den vorliegenden Bestimmungen die für die Fremdsoftware vereinbar-
ten Nutzungsbedingungen. Falls und soweit Open Source Software überlassen wird, gelten zusätzlich und vorrangig
vor den vorliegenden Bestimmungen die Nutzungsbedingungen, denen die Open Source Software unterliegt. Der Li-
zenzgeber überlässt auf Verlangen den Quellcode relevanter Open Source Software, soweit die Nutzungsbedingun-
gen solcher Open Source Software eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen. Diese Software wurde mit größter
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