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Nabo KA 7000 Bedienungsanleitung Seite 15

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5.
Erkennung entflammbarer Kühlmittel
Unter keinen Umständen dürfen für die Suche nach oder Erkennung von Kühlmittelleckagen potentielle Zündquellen benutzt
werden. Ein Halogenlecksucher (oder jeder andere Lecksucher, der eine offene Flamme verwendet) darf nicht verwendet werden.
6.
Lecksuchmethoden
Die nachstehenden Lecksuchmethoden werden für Systeme als annehmbar betrachtet, die entflammbare Kühlmittel enthalten.
Für die Erkennung entflammbarer Kühlmittel müssen elektronische Lecksucher verwendet werden; allerdings kann deren
Empfindlichkeit nicht angemessen sein oder sie müssen neu kalibriert werden. (Lecksucher müssen in einer kühlmittelfreien
Umgebung kalibriert werden.) Versichern Sie sich, dass der Lecksucher keine potentielle Zündquelle enthält und für das jeweilige
Kühlmittel geeignet ist. Lecksucher müssen auf einen prozentualen LFL-Anteil (LFL: unterer Zündwert) des Kühlmittels eingestellt
werden und bezüglich des verwendeten Kühlmittels kalibriert werden. Des Weiteren muss ein angemessener prozentualer
Gasanteil (max. 25 %) bestätigt werden. Leckerkennungsflüssigkeiten sind für die Verwendung bei den meisten Kühlmitteln
geeignet, jedoch muss die Verwendung von chlorhaltigen Lösungen vermieden werden, weil das Chlor mit dem Kühlmittel
reagieren und Kupferleitungen korrodieren lassen würde. Wenn eine undichte Stelle vermutet wird, dann müssen alle offenen
Flammen entfernt/gelöscht werden. Wenn ein Kühlmittelleck gefunden wurde, das ein Hartlöten erforderlich macht, dann muss das
gesamte Kühlmittel aus dem System entfernt oder in einem Teil des Systems weit entfernt von der undichten Stelle isoliert (durch
Schließen aller Ventile) werden. Sauerstofffreier Stickstoff (OFN) muss dann sowohl vor als auch während des Hartlötens durch
das System geleitet werden.
7.
Ablassen und Entleeren
Wenn der Kühlkreislauf für die Ausführung von Reparaturen oder für andere Zwecke aufgetrennt wird, dann müssen herkömmliche
Verfahren benutzt werden. Nachstehend aufgeführtes Verfahren wird aufgrund der Entflammbarkeit als das beste Verfahren
angesehen. Die folgenden Schritte müssen enthalten sein:
Für das Ablassen von Kühlmittel;
Den Kreislauf mit Schutzgas spülen;
Entleeren;
Den Kreislauf erneut mit Schutzgas spülen;
Öffnen Sie den Kreislauf durch Abschneiden oder Ablöten.
Das eingefüllte Kühlmittel muss in den richtigen Rückgewinnungszylindern gesichert werden. Das System muss mit
sauerstofffreiem Stickstoff durchgespült werden, um das System sicher zu machen. Dieser Vorgang muss u.U. mehrere Male
wiederholt werden. Druckluft oder Sauerstoff darf hierfür nicht verwendet werden.
Das Durchspülen sollte durch Aufhebung des Vakuums im System mit sauerstofffreiem Stickstoff geschehen, der solange weiter
eingefüllt wird, bis der Arbeitsdruck erreicht ist. Anschließend ist das System in die Atmosphäre zu entlüften und schließlich der
Druck wieder bis zum Vakuum zu senken. Dieser Vorgang muss so oft wiederholt werden, bis sich kein Kühlmittel mehr im System
befindet. Nachdem die letzte Füllung sauerstofffreier Stickstoff eingefüllt wurde, muss das System auf Luftdruck entlüftet werden,
um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Dieser Schritt ist unabdingbar, wenn an den Rohren Hartlötearbeiten
ausgeführt werden sollen. Versichern Sie sich, dass sich der Auslass für die Vakuumpumpe nicht in der Nähe irgendwelcher
Zündquellen befindet und dass Ventilation vorhanden ist.
8.
Befüllverfahren
Zusätzlich zu den herkömmlichen Verfahren zum Befüllen müssen die nachstehenden Anforderungen erfüllt sein.
Vergewissern Sie sich, dass bei der Verwendung der Ausrüstung zum Befüllen das Kühlmittel nicht durch fremdes Kühlmittel
verunreinigt wird. Schläuche und Leitungen müssen so kurz wie möglich sein, um die Kühlmittelmenge zu minimieren, die in
ihnen enthalten ist.
Die Zylinder müssen immer aufrecht stehen.
Vergewissern Sie sich, dass das Kühlsystem geerdet ist, bevor Sie beginnen, das Kühlsystem mit Kühlmittel zu befüllen.
Kennzeichnen Sie das System, wenn das Befüllen abgeschlossen ist (wenn nicht bereits gekennzeichnet).
 
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