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Verpackung, Transport und Lagerung
3.1
Verpackung
Eine Verpackung der Behälter zum Zwecke des Transports bzw. der Lagerung ist bei Beachtung der
nachfolgenden Punkte nicht notwendig. Der Behälter ist auf einer Palette verpackt. Montagematerial sowie
Zubehör sind auf Paletten beigepackt, unter Umständen auch im Behälter.
Die Anlage vor dem Einbau auf Transportschäden untersuchen. Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz,
Staub, etc.) in den Leichtflüssigkeitsabscheider ist zu vermeiden. Ggf. sind an allen Öffnungen des Behälters
Abdeckungen anzubringen.
3.2
Transport
Die Anlage vor dem Einbau auf Transportschäden untersuchen. Der Eintrag von Fremdkörpern (Schmutz,
Staub, etc.) in den Leichtflüssigkeitsabscheider ist zu vermeiden. Ggf. sind an allen Öffnungen der Zisterne
Abdeckungen anzubringen.
Der Transport ist nur von solchen Firmen durchzuführen, die über fachliche Erfahrungen, geeignete Geräte,
Einrichtungen und Transportmittel sowie ausreichend geschultes Personal verfügen.
Die Behälter müssen so transportiert werden, dass sie nicht unzulässig belastet werden und dass eine
Lageveränderung während des Transports ausgeschlossen ist. Die Behälter dürfen nicht freistehend und
ungesichert auf offenen Ladeflächen von Transportfahrzeugen transportiert werden.
Im Falle einer Verspannung ist diese so vorzunehmen, dass eine Beschädigung der Behälter ausgeschlossen
ist (z.B. Verwendung von Gewebegurten, Hanfseilen). Die Verwendung von Drahtseilen oder Ketten ist nicht
zulässig.
3.3
Lagerung
Sollte eine Lagerung der Behälter vor dem Einbau erforderlich sein, so darf diese nur kurzzeitig und auf ebenem,
von scharfkantigen Gegenständen befreitem Untergrund geschehen.
Bei Lagerung im Freien sind die Behälter gegen Beschädigung, Sturmeinwirkung und Verschmutzung zu
schützen.
Während der Zwischenlagerung des Leichtflüssigkeitsabscheiders sowie bis zum Abschluss der Einbauarbeiten
müssen an der Baustelle geeignete Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um Unfälle und Beschädigungen
des Leichtflüssigkeitsabscheiders zu verhindern.
308-100_SON
Verpackung, Transport und Lagerung
Das Kapitel Sicherheit ist zu beachten!
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2019/04