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Steuerluft; Prüfung Und Wartung; Endprüfung; Betriebsprüfung - fafnir 76/NB 220 Technische Dokumentation

Überfüllsicherung
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5.1.4 Stromkreise für Hupen und Lampen, die nicht nach dem Ruhestromprinzip
geschaltet werden können, müssen hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit leicht
überprüfbar sein.

5.2 Steuerluft

Die als Hilfenergie erforderliche Steuerluft muss den Anforderungen für
Instrumentenluft genügen und einen Überdruck von 0,14 ± 0,01 MPa (1,4 ± 0,1 bar)
haben. Verunreinigungen in der Druckluft dürfen eine Partikelgröße von 100 µm
nicht überschreiten und der Taupunkt muss unterhalb der minimal möglichen
Umgebungstemperatur liegen.
5.3 Fachbetriebe
Mit dem Einbau, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen der Überfüll-
sicherungen dürfen nur solche Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätig-
keiten Fachbetrieb im Sinne von § 19 I WHG sind, es sei denn, die Tätigkeiten sind
nach landesrechtlichen Vorschriften von Fachbetriebspflicht ausgenommen oder
der Hersteller der Standaufnehmer und Messumformer führt die obrigen Arbei-
ten mit eigenem, sachkundigem Personal aus.
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Prüfung und Wartung
6.1 Endprüfung
Nach Abschluss der Montage und bei Wechsel der Lagerflüssigkeiten muss durch
einen Sachkundigen des Fachbetriebes bzw. Betreibers eine Prüfung auf ord-
nungsgemäßen Einbau und einwandfreie Funktion durchgeführt werden.
6.2 Betriebsprüfung
(1)
Die Funktionsfähigkeit der Überfüllsicherung ist in angemessenen Zeitab-
ständen, mindestens einmal im Jahr, zu prüfen. Es liegt in der Verantwor-
tung des Betreibers, die Art der Überprüfung und die Zeitabstände im
genannten Zeitrahmen zu wählen. Die Prüfung ist so durchzuführen, dass
die einwandfreie Funktion der Überfüllsicherung im Zusammenwirken aller
Komponenten nachgewiesen wird.
- Dies ist bei einem Anfahren der Ansprechhöhe im Rahmen einer Befüllung
gewährleistet.
- Wenn eine Befüllung bis zur Ansprechhöhe nicht praktikabel ist, so ist der
Standaufnehmer durch geeignete Simulation des Füllstandes oder des
physikalischen Messeffektes zum Ansprechen zu bringen.
- Falls die Funktionsfähigkeit des Standaufnehmers/Messumformers ander-
weitig erkennbar ist (Ausschluss funktionshemmender Fehler), kann die
Überprüfung auch durch Simulieren des entsprechenden Ausgangssignals
durchgeführt werden.
Typ 76 und NB 220
Seite 25/33

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