anwendet. Darüber hinaus gilt diese eingeschränkte Garantie nur, wenn das Produkt
gemäß dem Produkthandbuch und der auf der Produkt-Website verfügbaren
Gebrauchsanweisung verwendet wird.
7.1.2. Diese eingeschränkte Garantie umfasst alle im normalen Gebrauch und
Betrieb auftretenden Mängel, gilt jedoch nicht in den folgenden Fällen: (1) bei
Änderungen oder Manipulationen am Produkt oder bei Zerlegen des Produkts,
(2) bei Schäden am Produkt durch höhere Gewalt, unsachgemäße Verwendung,
Missbrauch, Fahrlässigkeit, Unfälle oder falsche Handhabung, (3) wenn das Produkt
nicht gemäß den beiliegenden Unterlagen für den Anwender verwendet bzw.
gewartet wird, sowie (4) wenn die Seriennummer am Produkt unleserlich gemacht,
geändert oder entfernt wird. Darüber hinaus umfasst diese eingeschränkte
Garantie keinen normalen Verschleiß, wie z. B. Verfärbung oder Verblassen sowie
normalen Verschleiß, der die Anwendung der Apparatur nicht beeinträchtigt, wie
z. B. Splitter, Kratzer oder abgeriebene Stellen. Ihr ausschließliches Rechtsmittel
im Falle einer Garantieverletzung während der Gültigkeit der Garantie, ist, nach
Ermessen von OrthoAccel der Ersatz des Produktes durch ein neues Produkt, wie
von der OrthoAccel Garantie festgelegt. Dieser Ersatz darf nicht nach Ablauf der
Original-Garantiezeit erfolgen.
7.1.3. Für
alle
Rücksendungen
zur
Inanspruchnahme
von
Garantie-
Serviceleistungen
ist
eine
Return
Merchandise
Authorization,
RMA
(Rücksendegenehmigung) erforderlich. Die RMA zur Inanspruchnahme von
Garantie-Serviceleistungen muss telefonisch unter +1-866-866-4919 (in
Nordamerika) bzw. +44 (0) 203-318-1915 (außerhalb von Nordamerika) eingeholt
werden. Darüber hinaus muss der Käufer, sofern das Produkt noch nicht registriert
wurde, einen Beleg für das ursprüngliche Kaufdatum (z. B. eine Kopie der datierten
Rechnung) vorlegen und das Produkt entsprechend den Anweisungen von
OrthoAccel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der RMA versichern, verpacken und
an ein autorisiertes Servicezentrum schicken. Die RMA muss auf der Verpackung
vermerkt sein. RMAs können weder verlängert noch neu ausgestellt werden.
7.1.4. Keine stillschweigenden Garantien: Einschränkung des Schadenersatzes
7.1.5. Die vorstehende ausdrückliche eingeschränkte Garantie stellt die einzige
dem Käufer gewährte ausdrückliche Garantie dar und ersetzt jegliche anderen
ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Ohne Einschränkung der
Allgemeingültigkeit der vorstehenden Bestimmungen weist OrthoAccel jegliche weitere
ausdrückliche oder stillschweigende Garantien ab. Hierunter fallen auch der Zustand
des Produkts, das Vorhandensein von versteckten oder o ensichtlichen Mängeln, die
Freiheit von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Marktgängigkeit und Eignung für
einen bestimmten Zweck. Unter keinen Umständen ist OrthoAccel oder eines seiner
verbundenen Unternehmen oder Tochterunternehmen haftbar für besondere, Begleit-
oder Folgeschäden, die aufgrund eines Garantie- oder Vertragsverstoßes, einer
Fahrlässigkeit, einer unrechtmäßigen Handlung oder jeglicher anderen Rechtstheorie
geltend gemacht werden. Zu diesen Schadenersatzansprüchen gehören insbesondere
Verlust von Einsparungen oder Umsätzen, Verlust von Gewinnen, Nutzungsausfall,
Ansprüche von Dritten, insbesondere von Zahnmedizinern, sowie Kosten für jegliche
Ersatzgeräte oder -dienste.
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