3.5
Die Kühlkörpertemperatur wird aus Sicherheitsgründen auf 85 °C begrenzt. Bei Umge-
bungstemperaturen von über 45 °C kann die Kühlkörpertemperatur 80 °C erreichen. In
diesem Fall wird die maximale Einspeiseleistung kurzzeitig reduziert. Falls die Temperatur
dennoch auf 85 °C ansteigt wird das Gerät abgeschaltet um eine thermische Überlastung
zu verhindern.
3.6
Der Zentralwechselrichter verfügt DC-seitig über jeweils einen 750 V-Überspannungsab-
leiter vom Plus- und Minuspol gegen Erde.
4 Installation
4.1
Die Wahl eines geeigneten Aufstellungsorts der SolarMax-Zentralwechselrichter ist für die
Betriebssicherheit und die Effizienz der SolarMax-Zentralwechselrichter entscheidend.
Die SolarMax-Wechselrichter müssen überdacht und vor Überschwemmung und direkter
Sonneneinstrahlung geschützt sein. Aufgrund der Lärmemissionen sollte der Wechsel-
richter nicht in unmittelbarer Nähe von Wohn- oder Büroräumen aufgestellt werden.
Beim Umwandeln der Gleichspannung in Wechselspannung entstehen Wärmeverluste, die
abgeführt werden müssen. Die Kühlkörper werden bei Bedarf durch interne Ventilatoren
gekühlt. Die erwärmte Luft wird auf der Rückseite nach aussen geblasen.
Folgende Punkte müssen beim Transport bzw. bei der Installation beachtet wer-
den:
Der SolarMax darf nur vertikal (in Normalstellung) transportiert werden.
n
Niemals liegend oder über Kopf transportieren!
Während des Transports und der Zwischenlagerung müssen die Umgebungsbedingun-
n
gen (Temperatur und rel. Luftfeuchtigkeit) eingehalten werden. Eine längere unbeauf-
sichtigte Zwischenlagerung des SolarMax-Wechselrichters im Freien muss vermieden
werden.
Der Zugang zum Gerät ist vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
n
Die Umgebungstemperatur sollte im Idealfall zwischen 0 und 30 °C liegen.
n
Die maximal zulässige Umgebungstemperatur beträgt 60 °C.
Damit eine ausreichende Kühlung gewährleistet ist, muss die Geräterückseite freige-
n
halten werden. Der Abstand zur Wand muss mindestens 30 cm betragen.
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Kühlkörpertemperaturbegrenzung
Integrierter Überspannungsschutz
Standortwahl