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Grundsätzliche Anforderungen - Nordpreis N-23G Montageanleitung

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Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen
Sie nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Das Ziel ist ein gleichmäßiges Feuer bei geringer
Holzmenge. Wenn Sie zu viele Holzscheite in
die Glut legen, kann die zugeführte Luft nicht
genügend erwärmt werden und die Gase entweichen
unverbrannt durch den Schornstein.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von der
Garantie nicht gedeckt werden.
Achtung: Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in
Ihrem Gerät zu verbrennen. Diese Materialien
entfachen bei der Verbrennung giftige, ätzende
Gase wie Dioxin, die Ihnen, der Umwelt und
Ihrem Gerät schaden.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
Achtung! Die Feuerraumtür muss immer
geschlossen sein außer zum Anzünden,
nachlegen oder Entfernen der Asche.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Für die Installation der gesamten Feuerungsanlage
sind alle örtlichen Gesetzte, Baubestimmungen und
Verordnungen zu beachten.
Insbesondere sind die folgenden Normen und
Gesetze einzuhalten:
1) TR.OL : Technische Regeln für das Ofen und
Lufthei-
zungsbauhandwerk
2) DIN 18896: Feuerstätten für feste Brennstoffe -
Technische Regeln für die Installation
3) FeuVO: Feuerungsverordnung der einzelnen
Bundesländer
4) LBO: Landesbauordnung der einzelnen
Bundesländer
5) EnEV: Energieeinsparverordnung
6) 1. BImSchV : 1.
Bundesimmissionsschutzverordnung:
Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen
Verbrennungsluft
Wenn Kamineinsätze raumluftabhängige Feuerstätten
sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten
Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit
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Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des Kamineinsatzes beeinträchtigt
werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und
unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr,
z. B. durch den Einbau einer Luftklappe in der
Nähe des Kamineinsatzes oder Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen
gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller),
gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt
bleiben, dass Verbrennungsluftleitungen während des
Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert
sind, können die Funktion des Ofens negativ
beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt in den
Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und
dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen
betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar an der
Feuerstätte eine Absperrvorrichtung haben, die
Stellung des Absperrventils muß erkennbar sein.
Befinden sich andere Feuerstätten in den
Aufstellräumen oder in Räumen, die mit
Aufstellräumen in Verbindung stehen, müssen
besondere Sicherheitseinrichtungen die vollständige
Offenstellung der Absperrvorrichtung sicherstellen,
solange die Absperrvorrichtung nach Abschnitt B
oder die Feuerraumöffnung durch Feuerraumtüren,
Jalousien oder dergleichen Bauteile nicht vollständig
geschlossen ist.
Die Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt werden:
- in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit
nicht mehr als zwei Wohnungen,
- in allgemein zugänglichen Fluren oder
- in Räumen, in denen leicht entzündliche oder
explosionsfähige Stoffe oder Gemische in solcher
Menge verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden,
daß durch die Entzündung oder Explosion Gefahren
entstehen.
Der Betrieb von der Feuerstätte wird nicht gefährdet,
wenn
- die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes
umwälzen,
- die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die
Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und
zuverlässig verhindern oder
- wenn kein größerer Unterdruck als 4 Pa durch
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