Nachprüfungsanweisung für Condor-Hängegleiter
(gültig für Ein- und Doppelsitzer-Drachen (Stand 01/2011)
Alle Hängegleiter werden als Neugeräte stückgeprüft, in einem lufttüchtigen
Zustand ausgeliefert. Im Alltagsgebrauch kann sich die Lufttüchtigkeit des Hänge-
gleiters aufgrund von Segelschrumpfung, Verschleiss, UV-Belastung, Crash usw.
bis zur Luftuntüchtigkeit verschlechtern.
Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber dem Halter die Kontrolle auf Luft-
tüchtigkeit in regelmässigen Zeitabständen vor (LuftGerPV§14 Nachprüfungen).
Ob und wann das beim Hersteller, durch den Piloten selbst oder in dessen Auftrag
zu erfolgen hat, bestimmt der Hersteller/Inhaber der Musterprüfung in einer Nach-
prüfungsanweisung die der Betriebsanleitung beiliegt.
Der Halter/Pilot ist für die Sicherheit und Lufttüchtigkeit seines Fluggerätes
selbst verantwortlich!
Nachprüfungsintervalle
Neue Condor-Hängegleiter müssen nach 60 Monaten (5 Jahre) und danach
alle 24 Monate (2 Jahre) nachgeprüft werden.
Die DHV- Muster - Nachprüfungsanweisung
Der DHV hat vor vielen Jahren aufgrund von langjährigen Erfahrungen und in
Absprache mit den Herstellern eine sog. «DHV-Musternachprüfungsanweisung»
erarbeitet. Diese Anweisung ist die Grundlage der nachfolgenden «Condor-
Nachprüfungsanweisung» und garantiert die grösstmögliche Prüfungsqualität.
Doppelsitzer-Drachen sollten aus haftungsrechtlichen Gründen nur im Her-
stellerwerk nachgeprüft werden. Einsitzige Condor-Drachen dürfen auch vom Halter
selbst
nachgeprüft
Prüfungsarbeiten eingewiesen wurde. Es ist ein Nachprüfungsprotokoll anzuferti-
gen. Der Selbstprüfer schickt eine Kopie an Condor.
Folgende Unterlagen und Arbeitsgeräte und Einrichtungen sind für die Nachprüfung
erforderlich:
• Nachprüfungsprotokoll
• DHV -Typenkennblatt des zu prüfenden Hängegleiter-Musters
• Vermessungseinrichtung
• Spezielles Werkzeug je nach Gerätemuster
Gesetzliche Regelung der Nachprüfung
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