Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Lissmac MBS 510 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
1.2.10
1.2.11
1.2.12
1.2.13
1.3. Personalauswahl und –qualifikation; grundsätzliche Pflichten
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
1.3.7
10/51
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten und in lesbarem Zustand halten! Beschädigte
oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder des Betriebsverhaltens, Maschine sofort
stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden!
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers einsetzen!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Vor der Prüfung ist die
Maschine gründlich zu reinigen. Außerdem muss vor jeder Wartungs- oder Reparaturarbeit der
Netzstecker gezogen werden.
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionstätigkeiten und -
termine einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilausrüstungen einhalten! Diese
Tätigkeiten darf nur Fachpersonal durchführen.
Bedienungspersonal vor Beginn der Durchführung von Sonder- und Instandhaltungsarbeiten
informieren! Aufsichtsführenden benennen!
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattaurüstung unbedingt notwendig.
Mit der selbständigen Bedienung der Maschine dürfen nur qualifizierte Personal beschäftigt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Personen müssen mit der Bedienung
unterwiesen sein.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe,
Sicherheitshandschuhe und Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Der unnötige Aufenthalt an der laufenden Maschine ist verboten! Personen die nicht mit der
Maschine arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften
Elektrofachkraft gemäß den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Mbs 760Mbs 650

Inhaltsverzeichnis