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Vorschriften - ACKERMANN clino call DECT Planung Und Installation

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Vorschriften

Das Errichten und Betreiben von schnurlosen Telekommunikationsanla-
gen der Systeme DECT, CT1+ und CT2 wurde bis zum 31.12.1998 durch
die im Amtsblatt des Bundesministerium für Post und Telekom (BMPT)
veröffentliche Verfügung mit der Nummer 307/1997 geregelt: "Allgemein-
zuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für
Schnurlose Telekommunikationsanlagen".
Diese Allgemeinzuteilung wurde am 01.01.1999 durch zwei separate
Verfügungen (Vfg 145/1998 und Vfg 146/1998) mit der Ankündigung im
Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
(RegTP) neu geregelt.
In der Druckschrift Vfg 145/1998 erfolgt die "Allgemeinzuteilung von
Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für Schnurlose
Telekommunikationsanlagen des Systems DECT".
Als Voraussetzung für die Nutzung der Allgemeinzuteilung müssen durch
das jeweilige System verschiedene Bedingungen erfüllt werden:
- A nlagen der Spezifikation DECT dürfen lediglich in dem Frequenzbereich
von 1880 MHz bis 1900 MHz betrieben werden. Die Ausweisung dieses
Frequenzbereiches im Frequenznutzungsplans gilt derzeit für einen Zeit-
raum von 10 Jahren. In Abhängigkeit der europäischen Harmonisierung
wird die Nutzung dieses Frequenzbereiches fortgeschrieben.
- Die schnurlose Telekommunikationsanlage muss entsprechend den
Richtlinien zugelassen sein, sowie die Vorschriften des Gesetzes über
die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) erfüllen. Die
Kennzeichnung der administrativen Zulassung sowie die CE-Kennzeich-
nung müssen sichtbar an den jeweiligen Systemkomponenten angebracht
sein. Die hierfür erforderlichen Prüfungen können von einem beauftragten
Prüflabor durchgeführt werden.
- Funkanwendungen zur Übertragung von Daten und Sprache müssen in
der Form konzipiert sein, dass keine dauerhafte Belegung von Frequenzen
oder Funkkanälen verursacht wird. Eine grundstücksübergreifende Nutzung
der Dienste sowie Dienstleistungen für Dritte sind ausgeschlossen.
- Wird die schnurlose Telekommunikationsanlage als Endeinrichtung
an ein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen, muss diese
Anlage den §59 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erfüllen.
Planung und Installation clino call DECT
Die Druckschrift Vfg 146/1998 beinhaltet
die "Allgemeinzuteilung von Frequenzen
für die Benutzung für Schnurlose Telekom-
munikationsanlagen der Systeme
CT1+ und CT2".
Das System clino call DECT erfüllt die
Anforderungen der folgenden derzeitigen
Europäischen Richtlinien:
89/336 EWG:
"Elektromagnetische Verträglichkeit"
73/23 EWG:
"Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen"
TBR6: "DECT-RF"
TBR10: "DECT-Akustik"
TBR22: "DECT-GAP"
EMC ETS 300329:
Die Konformität der Komponenten wird
durch das CE-Kennzeichen bestätigt.
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