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Garantie und Gewährleistung nicht gedeckt ist. Vollständige Beschreibung der Garantieansprüche
entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Garantiebedingungen des Herstellers. Diese werden im Web-
Shop des Herstellers veröffentlicht.
Unsere Produkte werden unter strengsten Qualitätsanforderungen produziert. Sollte Ihr Gerät jedoch
unerwarteter Weise ausfallen, bedauern wir das sehr. Garantiefälle werden zentral durch unseren
HYUNDAI Servicepartner in Deutschland abgewickelt. Die aktuelle Information zum HYUNDAI
Servicepartner finden Sie in unserem Web-Shop
für Deutschland, Luxemburg und Österreich:
www.hyundaipower-de.com
für die Schweiz:
www.hyundaipower-ch.com
Ihre Rechnung gilt als Garantieschein, bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Originalteile können jederzeit beim Servicepartner oder im Web-Shop des Herstellers bestellt werden.
Geben Sie dazu die Bezeichnung und die Seriennummer des Gerätes an.

12. ENTSORGUNG

Die Verpackung enthält wiederverwertbare Stoffe und muss umweltgerecht entsorgt werden. Auch
Ihr nicht mehr gebrauchsfähiges Gerät muss getrennt von dem Hausmüll gesammelt und entsorgt
werden. Der Besitzer muss sich um eine umweltgerechte Entsorgung kümmern.
Es ist kein Hausmüll! Informieren Sie sich über die entsprechenden Sammelstellen bei der örtlichen
Behörde oder Ihrem Händler. Altöl und Ölgebinde müssen bei einer geeigneten Entsorgungsstelle vor
Ort gesammelt und entsorgt werden.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte
nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung
von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach
Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte
getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht,
soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von

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