14 Außerbetriebnahme
1 1 4.1
Außerbetriebnahmeverfahren
Abb.102 Unterbrechen der Netzstromversor
gung
14.2
Wiederinbetriebnahme
14.3
Entsorgung und Recycling
Abb.103 Recycling
MW-3000179-03
Abb.104 Stromzufuhr abklemmen
7626037 - v05 - 01022017
Wie folgt vorgehen, wenn der Kessel vorübergehend oder dauerhaft außer
Betrieb genommen werden muss:
1. Den Ein/Aus-Schalter auf Aus stellen.
2. Die Stromzufuhr zum Heizkessel ausschalten.
3. Die Ölzufuhr schließen.
4. Frostschutz des Heizkessels und der Anlage sicherstellen.
5. Lassen Sie den Heizkessel und den Schornstein sorgfältig reinigen.
6. Die Tür des Heizkessels schließen, um jegliche Luftzirkulation im In
neren zu verhindern.
7. Kessel/Schornstein-Verbindungsrohr abnehmen, und Abgasstutzen
MW-0000149-1
mit einem Stopfen verschließen.
8. Den Warmwasserspeicher und die Trinkwasserrohre entleeren (bei
Anlagen mit Warmwasserspeicher).
Sollte es sich als notwendig erweisen, den Heizkessel wieder in Betrieb zu
nehmen, wie folgt vorgehen:
1. Die Stromversorgung zum Kessel wieder herstellen.
2. Den Siphon entfernen.
3. Den Siphon mit Wasser füllen.
4. Siphon wieder montieren.
5. Heizungsanlage befüllen.
6. Heizkessel einschalten.
Zum Abbauen des Heizkessels wie folgt vorgehen:
1. Die Stromversorgung zum Kessel unterbrechen.
2. Die Absperrvorrichtung vor dem Heizkessel schließen.
3. Die Kabel von den elektrischen Bauteilen lösen.
4. Den Hauptwasserhahn schließen.
5. Die Anlage entleeren.
6. Den Entlüftungsschlauch über dem Siphon entfernen.
7. Den Siphon entfernen.
8. Die Luft-/Abgasleitungen entfernen.
MW-0000149-1
9. Alle Leitungen von der Unterseite des Kessels trennen.
10. Den Heizkessel verschrotten oder recyceln.
Warnung!
Arbeiten am Heizkessel und an der Heizungsanlage dürfen nur
von qualifizierten Fachhandwerkern durchgeführt werden.
Der Siphon muss bis zur Markierung mit Wasser gefüllt werden.
Warnung!
Ausbau und Entsorgung des Heizkessels müssen von einem qua
lifizierten Installateur unter Einhaltung der örtlichen und nationalen
Vorschriften durchgeführt werden.
14 Außerbetriebnahme
FSC.
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