Montagehöhe
Die empfohlene maximale Montagehöhe berägt
generell 25 m, (unter bestimmten Voraussetzungen
erlauben einige örtliche Vorschiften und Richt-
linien größere Höhen). Die Distanz zwischen Decke
und dem Strahlengang sollte zwischen 0,3 bis
0,6 m liegen. Nicht mehr als 3 m des Strahlengangs
(gemessen vom Zentrum des Strahls) sollten sich
innerhalb von 500 mm einer Wand oder Abtrennung
befinden.
Werden Melder mit einer größeren Distanz als
600 mm zur Decke montiert, zur zusätzlichen
Brandfrüherkennung in Gebäuden mit höheren
Decken, dann sollte sich die Installationshöhe in
Überstimmung mit den örtlichen Vorschriften und
Richtlinien befinden.
10˚
7,5 m
7,5 + 8,25 m
Abb. 2 - Positionierung von Linearen Rauchmeldern mit Reflektor unter Schrägdächern
8,25 + 7,5 m
Schrägdächer und Deckenneigungen
In Gebäuden mit Schrägdächern oder -decken
sollte der Abstand an beiden Seiten des Stahls,
nur in der Spitze, um 1 % pro Grad Dachneigung
erhöht werden, bis zu maximal 25 % (Abb. 2).
Beispiel:
Es ist sicherzustellen, dass zwischen dem Rauch-
melder und Reflektor(en) immer freie Sicht besteht.
Bestehen Zweifel über die korrekte Positionierung,
sollte über Rauchtests die beste Position bestimmt
werden.
Reflektionen von Objekten außer den Reflektor(en)
können Fehlalarme auslösen. Die Anleitung auf
Seite 5 zu den Mindestabständen ist zu beachten.
Alle Installationen müssen mit den örtlichen Richt-
linien und Vorschriften übereinstimmen.
Dachneigung = 20˚
Strahlbereich = 15 m
15 m + (15 x 20 %) = 18 m
6
Dachneigung = 20°
Strahlbereich = 15 m
15 m + (15 x 20 %) = 18 m
20˚
7,5 + 7,5 + 3,0 m
max. = 18 m