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Gebrauchsanleitung
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Garantie

Auf dieses OASE-Gerät gewähren wie eine Garantie von 36
Monaten. Der Lauf der Garantiefrist beginnt mit dem erstmaligen
Kauf beim OASE-Fachhändler. Bei einem Weiterverkauf beginnt
die Garantiefrist daher nicht von neuem zu laufen.
Die Garantie-Urkunde gilt nur in Verbindung mit dem
Verkaufsbeleg. Diese Hersteller-Garantie ist unabhängig von
bestehenden Gewährleistungsansprüchen des Kunden gegen
seinen Vertragspartner.
Unsere Garantieleistung erstreckt sich auf Material- oder
Fertigungsfehler. Beanstandungen, deren Ursachen auf Einbau-
und Bedienungsfehler sowie mangelnde Pflege, nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch, Frosteinwirkung, Kalk-
ablagerungen oder unsachgemäße Reparaturversuche
zurückzuführen sind, fallen nicht unter unseren Garantieschutz.
Verschleißteile, wie z. B. Rotoren / Leuchtmittel, sind nicht
Bestandteil der Garantie. Eine genaue Definition der Verschleiß-
teile entnehmen Sie bitte dieser Gebrauchanweisung, die
Bestandteil dieser Garantiebedingungen ist.
In unserer Fertigung wird ausschließlich Qualitätsmaterial
verarbeitet. Sollte dennoch das Gerät Anlass zu einer berechtigten
Beanstandung geben, so haben Sie entsprechend nach unserer
Wahl Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatz der
defekten Teile.
Eine Berechnung der Montagekosten behalten wir uns vor.
Grundsätzlich werden Garantie-Reparaturen nur von uns oder
einem von uns genehmigten Reparaturbetrieb durchgeführt.
Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie, insbesondere ein
Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn
der Garantiefrist aus.
Müssen Sie unseren Garantieschutz einmal in Anspruch nehmen,
dann senden Sie an uns frachtfrei das beanstandete Gerät oder
Geräteteil mit Ihrem Kaufbeleg, dieser Garantie-Urkunde und
der Angabe des beanstandeten Fehlers ein
Wir haften nicht für Folgeschäden, die durch Ausfall eines
Gerätes entstehen.
Reklamationen auf Grund von Transportschäden können wir nur
weiterleiten, wenn der Schaden bei Zustellung der Ware von
Spedition, Bahn oder Paketdienst festgestellt und bestätigt wird.
Nur dann ist es möglich, Ansprüche gegenüber Spedition, Bahn
oder Paketdienst geltend zu machen.

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