5. Wo Rauchwarnmelder platziert werden sollen
Die lokalen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
• Bringen Sie Rauchwarnmelder in der Raummitte an der Decke an.
Rauch steigt nach oben an die Zimmerdecke und verbreitet sich
horizontal. Achten Sie bei der Montage darauf, dass der Rauch-
warnmelder mindestens 50 cm von der Seitenwand und 61 cm
von der Raumecke entfernt ist (siehe Abb. 2).
• Montieren Sie Rauchwarnmelder nicht auf Deckenbalken, wenn
diese dicker als 20 cm sind. Wenn das Deckenfeld ≥ 36m² ist,
muss ein weiterer Rauchwarnmelder montiert werden.
• Achten Sie darauf, einen Mindestabstand von 50 cm zu Lampen
und Leuchtstofflampen einzuhalten.
• Die maximale Einbauhöhe des installierten Rauchwarnmelders
darf 6 m nicht überschreiten. Bei Einbauhöhen von mehr als 6 m
müssen die Rauchwarnmelder in mehreren Ebenen montiert werden.
• Maximale Überwachungsfläche je Rauchwarnmelder: 60 m
• Bei weitläufigen Fluren darf der Abstand zweier Melder maximal
15 m betragen. Rauchwarnmelder dürfen mit einem Abstand
von max. 7,5 m zur Stirnseite von Fluren montiert werden.
• In Kreuzungs-und Einmündungsbereichen sowie Eckbereichen
von Fluren usw. ist jeweils ein Rauchwarnmelder zu montieren.
• In Räumen und Fluren, die nicht breiter als 1 m sind, muss der
Rauchwarnmelder in der Mitte an der Decke montiert werden.
• Sollte ein Raum durch ein Podest oder eine Galerie in der Höhe
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Service- Adresse: Bitte wenden Sie sich an Ihre HOFER-Filiale.
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