V e c t rOn P O S MObIl eP rO II
4 . 4 . B es ti m m u n g s g e m ä ß e Ve r we n d u n g
Die MobilePro II darf als mobiles Kassensystem verwendet
werden. Die Ladestation darf zum Laden von Akkus ver-
wendet werden.
Die Ladestation muss mit dem Netzteil Vectron PS20 an
eine geerdete Steckdose angeschlossen werden. Das Ver-
wenden anderer Netzteile ist nicht bestimmungsgemäß.
Das Stromnetz muss mit einem Fehlerstromschutzschalter
abgesichert sein.
Die MobilePro II, die Ladestation, das Netzteil Vectron
PS20 und die Akkus dürfen nicht geöffnet werden. Am
Kassensystem, der Ladestation und dessen Zubehör dürfen
keine Veränderungen vorgenommen werden.
Der Betreiber der MobilePro II ist für das Speichern und
Sichern der mit der MobilePro II erzeugten Daten ver-
antwortlich. Die Daten sind so zu verarbeiten und zu
speichern, dass diese zum Beispiel den Forderungen der
Finanzbehörden entsprechen.
Bediener können je nach Konfiguration und Programmie-
rung der Vectron-POS-Software die gespeicherten Daten,
die Konfiguration und die Programmierung der MobilePro II
verändern, zum Beispiel die Artikel- oder Rechtetabelle für
Bediener. Des Weiteren können Bediener Funktionen aus-
führen, wie zum Beispiel Buchungen stornieren, wenn diese
in der Rechteverwaltung des Kassensystems aktiviert sind.
Sie sollten sich vor unerwünschten Veränderungen in den
eingangs genannten Programmbereichen schützen. Die
Programmbereiche können geschützt werden, indem Trans-
ponderkarten und Passwörter verwendet werden. Jedem
Bediener sollte in der Rechtetabelle des Kassensystems
die für ihn erforderlichen Rechte zugewiesen werden. Die
Transponderkarten, die diese Rechte aktivieren, dürfen
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