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Pflichten Des Betreibers - record DFA 127 Bedienungsanleitung

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12.4.2

Pflichten des Betreibers

Nach den Grundsätzen für die Prüfung von automatischen Türsystemen, insbesondere nach gelten-
den Normen und Richtlinien, müssen automatische Türsysteme vor der ersten Inbetriebnahme und
dann nach Herstellerangaben durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden. Die besonde-
re Bedeutung für den Personenschutz erfordert die Einhaltungen der Normen und Richtlinien für öf-
fentlich zugängliche Einrichtungen in besonderem Masse! Die Verantwortung der Pflichterfüllung ob-
liegt dem Betreiber dieser Türanlage.
Aufgabe
Abnahmeprüfung
Pflege und Reinigung
Funktions- und Sicher-
heitskontrolle
Regelmässige Wartung Sachkundige Person
Regelmässige Prüfung
(Inspektion)
Regelmässige Prüfung
(Inspektion) bei Türsys-
temen in Rettungswe-
gen
Regelmässige Prüfung
bei Brandschutztüren
102-127109264
Durchzuführende Stelle Zeitpunkt der Durchfüh-
Sachkundige Person
Betreiber
Betreiber
Sachkundige Person
Sachkundige Person
Sachkundige Person
V1.1
Pflege- und Wartungshinweise
rung
Nach betriebsfertiger
Montage des Türsys-
tems
Wöchentlich, oder nach
Bedarf
Monatlich
1 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
1 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
2 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
1 x jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
12
Eintrag im Prüfbuch
notwendig
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
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