Sie werden daher für die Installation in Küchen, Garagen, Heizungsräumen und anderen Be-
reichen empfohlen, in denen normalerweise ein hohes Aufkommen an Dämpfen, Rauch oder
Staub zu verzeichnen ist. An diesen Orten können Rauchwarnmelder nicht ohne das Risiko
zahlreicher unerwünschter Alarme installiert werden. Ein Hitzewarnmelder sollte ausschließlich
in Räumen verwendet werden, die an Fluchtwege angrenzen, in Verbindung mit Rauchwarn-
meldern in diesen Fluchtwegen.
2.2. Standort
Empfohlener Schutz
Überprüfen Sie zuerst, ob es in Ihrem Bundesland eine gesetzliche Vorschrift für die Installation
von Rauchwarnmeldern gibt. Sollte das der Fall sein, befolgen Sie bitte diese Vorschriften. Wenn
es keine gesetzliche Regelung gibt, können Sie der DIN 14676 detaillierte Hinweise entnehmen.
Brandschutzfachleute empfehlen, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen, Fluren und Korri-
doren installiert werden sollten (außer in den zu vermeidenden Räumen, z.B. Küche und Bad ).
Mehrstöckige Wohnhäuser
Wenn es in Ihrem Haus mehr als ein Stockwerk gibt, sollte mindestens ein Warnmelder auf
jeder Ebene installiert werden (siehe Abbildung 1). Vorzugsweise sollten die Warnmelder ver-
netzt werden (falls die Funktion am Gerät vorhanden ist), damit die Warnung im gesamten Ge-
bäude erfolgen kann. Leicht zu installierende Funkmodule sind dafür ideal, da die Warnmelder
per Funk miteinander verbunden werden – es ist keine Verdrahtung erforderlich.
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