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RICHARD LE DROFF 700 FV BIVISION D Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 9

Inhaltsverzeichnis

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A.3.
Notwendige Wärmedämmung und Vormauerung
Bei der Prüfung der Kamineinsätze Tertio nach DIN 18896 wurde
die erforderliche Mindestwärmedämmung vor zu schützenden
Bauteilen ermittelt. Es wurden die in der Tabelle A.2 dargestellten
Schutzmaßnahmen festgelegt.
A.3.1. Wärmedämmstoffe
Die zu verwendeten Wärmedämmstoffe müssen bestimmte Qualitäts-
merkmale aufweisen. Die Hersteller von Dämmstoffen geben auf
der Verpackung eine zehnstellige Dämmstoffkennzifffer gem. AGI
- Q 132 an. Es dürfen nur Dämmstoffen eingesetzt werden, die in
der Tabelle A.3 im Fettdruck sind.
A.3.2. Vormauerung
- Eine 10 cm dicke mineralische Vormauerung muß zwischen der
Dämmschicht und der zu schützenden Gebäudewand errichtet
werden.
- Gebäudewände gelten als Vormauerung, wenn sie mindestens 10
cm dick sind, aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und keine
tragenden Stahlbetonwände sind.
- die Vormauerung muß bis zur Dämmschicht (Zimmerdecke
innerhalb Verkleidung) oder bis zur Verkleidung errichtet werden,
mindestens aber 20 cm über das Verbindungsstück hinausragen.
- Zimmerdecke über dem offenen Kamin (Vormauerungsersatz) :
reicht der Hohlraum bzw. Verkleidung über dem offenen Kamin
bis zur Zimmerdecke, so muß diese geschützt werden, wenn sie
aus brennbaren Bauteilen besteht oder als tragendes Element
dient. Der Schutz besteht aus einer 60 mm dicken Wärmedämm-
schicht (Dämmstoffkennziffer : 12.07.21.75.11 nach AGI Q 132).
A.3.3. Wärmedämmung
Konvektionsmantel und Konvektionshaube (äußere Gerätekontur)
müssen mit einer Wärmedämmschicht- entsprechend Tabelle A.3
allseitig verkleidet werden. Die Wärmedämmung muß fugenlos
stoßend und an den Seiten überlappend angeordnet werden. Sofern
diese Platten nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden
Platten gehalten werden, sind sie im Abstand von etwa 30 cm zu
befestigen.
Die raumseitige Verkleidung (Schürze) braucht nicht wärmege-
dämmt zu werden, wenn der offene Kamin so beschaffen ist, daß
sich die freien Oberflächen der Verkleidung und die Oberflächen
der Nischen für die Brennstofflagerung höchstens auf 85°C erwärmen
können. Bei Oberflächen aus mineralischen Baustoffen, ausge-
nommen Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt werden können,
tritt anstelle des Wertes 85°C der Wert 120°C.
Die Wärmedämmschichten aus Mineralwolle oder vergleichbares
müssen zum Aufstellraum und Konvektionsluftraum hin als Schutz
vor Faserflug dicht verkleidet werden.
A.3.4. Alternative Dämmstoffe
Diese besitzen die Zulassung der Deutschen Institut für Bautechnik,
Berlin (DIBt). Sie erfüllen meistens auch Andorderungen an Wärme-
dämmung und Vormauerung in einem Baustoff. Erfragen Sie näheres
zu diesen Baustoffen im Fachhandel.
A.4.
Wärmeschutzmaßnahmen
A.4.1. Fußboden vor der Feuerstätte
Der Fußboden vor der Feuerstätte darf nicht aus brennbarem Material
bestehen. Brennbarer Fußboden ist durch einen ausreichend dicken
Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen oder zu ersetzen.
Diese nichtbrennbare Fläche hat folgende Mindestabmessungen
aufzuweisen :
· nach vorne entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm.
· nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens
bzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch
mindestens 30 cm.
A.4.2. Wärmeschutz
Boden, Wände oder Decke dürfen keine brennbare Werkstoffen
enthalten. Zwischen brennbaren Materialien und die Feuerraumin-
nenwand ist einen Mindestabstand von 20 cm zu beachten.
A.4.3.
Brandschutz innerhalb des Strahlungsbereiches
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorne und nach den Seiten
mindestens 80 cm Abstand zu brennbaren Bauteilen eingehalten
werden. Bei Anordnung eines beiderseits belüfteten Strahlungs-
schutzes genügt einen Abstand von 40 cm.
A.4.4. Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereiches
Von den Außenflächen der Verkleidung der Feuerstätte müssen
mindestens 5 cm Abstand zu brennbaren Bauteilen eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so offen stehen,
daß keine Wärmestau entsteht. Bauteile, die nur kleine Flächen der
Verkleidung des Kaminofens verdecken, - wie z.B. Fußboden, stumpf-
anstoßende Wandverkleidung und Dämmschichten auf Decken und
Wanden - dürfen ohne Abstand an die Verkleidung herangeführt
werden.
A.5.
Zubehöre
Als Zubehör erlaubt das Gebläseset KT76 bzw. KT 67 oder KT55
eine bessere Verteilung der Raumtemperatur.
A.6
Konvektionsluft
A.6.1. Konvektionsluftkanal
Die notwendige Konvektionsluftkanalbreite beträgt zur Rückwand:
min 80 mm und Seitenwand : min. 80 mm.
A.6.2. Konvektionsluftöffnungen
Das Gerät hat einen großen Frischluftbedarf. Bei abgedichteten
Fenstern und Türen ist eine ausreichende Zwangsbelüftung einzu-
richten. Die Frischluftzufuhr ist mittels einer Luftklappe in unmittel-
barer Nähe der Feuerstätte einzubauen.
Der freie nicht verschließbare Querschnitt für die Zulufteintritts- und
Zuluftaustrittsöffnung muß jeweils mindestens 600 cm² betragen.
Da der Frischlufteintritt oft durch das Holzlagerfach erfolgt, muß dies
so angeordnet sein, daß die erforderliche Luftzufuhr jederzeit sicher-
gestellt ist. Mindestens 200 cm² dieser Öffnung dürfen nicht
verschließbar sein.
ACHTUNG ! Nach dem Aufbau des gesamten Kamins darf
ACHTUNG !
weder Konvektionslufteintritt bzw. austritt durch irgendwelche
Bauteile behindert werden. In einem Bereich von 30 cm neben
und 50 cm über den Luftaustrittsöffnungen dürfen sich keine
brennbaren Baustoffen, z.B. Holzdeck und keine Einbaumöbel
befinden.
A.6.3. SUPRA-Kamineinsatz mit Konvektionsluftraumvor-
richtung bestehend aus :
a) Konvektionsluftmantel
Damit die freiwerdende Wärme ungehindert an den Aufstellungs-
raum abgeben werden kann, besitzt der Kamineinsatz ein, von
einem Konvektionsluftmantel umgeschlossenen Konvektionsraum.
b) Konvektionslufthaube
- Beim Einbau der SUPRA-Kamineinsätze müssen alle 4 Anschlüsse
der Haube geöffnet werden.
- Die Zuluftleitungen müssen aus nicht brennbaren, formbestän-
digen Baustoffen bestehen.
- In einem Bereich von 30 cm neben und 50 cm über den Zuluft-
austrittsgittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe z.B.
Holzdecke, und keine Einbaumöbel befinden.
A.6.4. SUPRA-Kamineinsatz ohne Konvektionsluftraumvorrichtung
Bei Kamineinsätzen ohne vorgefertigte Konvektionsluftraumvor-
richtung ist ein mindestens so großer Konvektionsraum zwischen
Kamineinsatz und Wärmedämmschicht nach hinten und zu beiden
Seiten zu berücksichtigen wie bei dem entsprechenden Modell mit
vorgefertigter Konvektionsluftraumvorrichtung. Die Wärmedämm-
schicht muss als Strahlungsschutzausgleich und Schutz vor Faserflug
mit einem dichten Blechmantel verkleidet werden.
Die Konvektionsluftöffnungen müssen dem oben genannten
Querschnitt mindestens entsprechen.
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40359-04-16

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