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RICHARD LE DROFF 700 FV BIVISION D Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 7

Inhaltsverzeichnis

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A. AUFSTELLUNG DER FEUERSTÄTTE NACH DIN 18896
Diese Feuerstätte wurden nach DIN EN 13229/A2 geprüft.
A.1.
Wichtige Anforderungen
A.1.1. Aufstellräume
Der Kamineinsatz darf nur in Räumen und an Stellen aufgestellt
werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart
Gefahren keine entstehen. Insbesondere muß den Aufstellräumen
genügend Verbrennungsluft zuströmen. Der Kamineinsatz darf nicht
aufgestellt werden :
- in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als
zwei Wohnungen.
- in allgemein zugänglichen Fluren.
- in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe
oder Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder herge-
stellt werden, so daß durch eine Entzündung oder Explosion Gefahren
entstehen. Offene Kamine dürfen nicht in Räumen oder Wohnungen
errichtet werden, die durch Lüftungsanlagen oder Warmlufthei-
zungsanlagen mit Hilfe von Ventilatoren entlüftet werden, es sei
denn, die gefahrlose Funktion des offenen Kamins ist sichergestellt.
Der Betrieb von offenen Kaminen wird nicht gefährdet, wenn :
- die Anlage nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen.
- die Anlage Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig verhindern.
- die für die offenen Kamine erforderlichen Verbrennungsluftvolu-
menströme der Entlüftungsanlagen trotz der Verstellung oder
Entfernung leicht zugänglicher Regeleinrichtung von Entlüftungs-
anlagen insgesamt keinen größeren Unterdruck in den Aufstell-
räumen der offenen Kamine und den Räumen des Lüftungsver-
bundes als 0.04 mbar bedingen.
Bei der Errichtung des offenen Kamins mit dem Kamineinsatz
sind die Anforderungen der DIN 18896 und die Anforderungen
des jeweiligen Baurechts zu berücksichtigen.
A.1.2. Aufstellung des Kamins
- Das Gerät ist nur auf einem geeigneten und ausreichend
tragfähigem Boden aufzustellen.
- Der Boden soll eben sein.
- Der Abstand zwischen Bodenebene und der Unterkante des Gerätes
muss mindestens 13 cm betragen.
Vor Anbringung der Haube ist zu prüfen, ob die Aufstellwand den
geltenden Normen entspricht.
A.1.A. Verbrennungsluft
Für ausreichende Verbrennungsluftversorgung darf der Kamin-
einsatz nur in Räumen aufgestellt werden, die mindestens eine Tür
ins Freie oder ein Fenster haben, die geöffnet werden kann, oder
mit anderen derartigen Räumen, unmittelbar oder mittelbar in einem
Verbrennungsluftverbund stehen ; bei Aufstellung in Wohnungen
oder sonstigen Nutzungseinheiten dürfen zum Verbrennungsluft-
verbund nur Räume derselben Wohnung oder Nutzungseinheiten
gehören.
Offene Kamine dürfen in vorgenannten Räumen nur errichtet oder
aufgestellt werden, wenn ihnen mindestens 360 m
je Stunde und m² Feuerraumöffnung zuströmen können. Befinden
sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen, so müssen den
offenen Kaminen nach dieser Norm mindestens 540 m
nungsluft je Stunde und m² Feuerraumöffnung und anderen Feuer-
stätten außerdem mindestens 1.6 m
und je kW Gesamtnennwärmeleistung bei einem rechnerischen
Druckunterschied von 0.04 mbar gegenüber dem Freien zuströmen
können.
Außer Betracht bleiben Feuerstätten, die :
- raumluftunabhängig sind.
- keiner Abgasanlage bedürfen.
- sich in Räumen befinden, von denen die Betriebssicherheit der
offenen Kamine nach dieser Norm nicht gefährdet werden kann.
Eine Verbrennungsluftöffnung von mindestens 200 cm² oder eine
entsprechend bemessene Verbrennungsluftleitung, die ins Freie
3
Verbrennungsluft
3
Verbren-
3
Verbrennungsluft je Stunde
führt, muß hergestellt werden.
Bei der Auslegung der Verbrennungsluftleitung ist der Widerstand
der Leitung zu berücksichtigen.
Wir empfehlen, die Verbrennungsluft dem offenen Kamin über den
Konvektionsraum zuzuführen. Durch die Vorwärmung der Verbren-
nungsluft vermeiden Sie unerwünschte Zugerscheinungen.
Die Verbrennungsluftleitung muß im Aufstellraum eine Absperr-
klappe haben. Die Stellung der Absperrklappe muß erkennbar sein.
A.1.4. Geeignter Schornstein
- Bezüglich des Schornsteinanschlußes ist grundsätzlich der
zuständige Schornsteinfegermeister zu befragen. Wenn die Feuer-
stätte an einem schon bestehenden Schornstein angeschlossen
werden soll, so ist der Schornstein :
- vor erste inbetriebnahme zu fegen.
- auf Zustand und Dichtigkeit zu prüfen.
- auf Eignung bezüglich des Kaminofens zu prüfen.
- Falls kein Schornstein vorhanden ist, oder wenn der vorhandene
Schornstein ungeeignet ist, legt der Schornsteinfeger die Abmes-
sungen des neu zu errichtenden Schornsteines fest. Ab Abgas-
abführung muß die wirksame Schornsteinhöhe mindestens 4 m
betragen. Bezüglich der SUPRA Feuerstätte gelten für die Schorn-
steinabmessungen die nach DIN 4705 Teil 1 und Teil 2 festge-
legten Werte (§ 2).
Die Feuerstätte kann nicht ohne Schließfeder an einem
mehrfach belegten Schornstein angeschlossen werden. Die
Feuerstättetür kann mit einer Selbstschließeinrichtung
ausgerüstet sein (Schließfeder Option).
- Falls der vorhandene Schornstein kein für die Feuerstätte geeig-
netes Anschlußformstück besitzt, ist ein geeigneter Anschluß nach
DIN 18160 Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen. Die Schornsteinan-
schlußhöhe ergibt sich aus dem ordnungsgemäß plazierten Einsatz
plus aufgesetztem Rauchrohrbogen und Verbindungsstück und
zwar gemessen von Unterlage bis Mitte Verbindungsrohr im Bereich
Eintritt Anschlußstelle. Nach Anbringen eines geeigneten Schorn-
steinanschlußstückes kann der Einsatz angerückt und mit den
Verbindungsstücken angeschlossen werden.
A.2.
Einbauvorschriften
A.2.1. Verbindungstück (Fig. A 3)
- Die Feuerstätte ist mit einem Verbindungsstück an den beste-
henden Hausschornstein anzuschließen. Dieses Verbindungs-
stück soll möglichst kurz und geradlinig, waagerecht oder leicht
steigend angeordnet sein. Die Wandstärke des Verbindungsstückes
muß mindestens 2 mm betragen.
- Führt das Verbindungsstück durch brennbare Baustoffe, so sind
die einschlägigen Brandschutzmaßnahmen strengstens zu
beachten.
- Für den Durchlaß des Verbindungsstückes ist in der hinteren
Dämmungsplatte der Haube eine entsprechende Aussparung
vorzusehen.
- Das Verbindungsstück ist entsprechend den Anforderungen der
DIN 18160 Teil 2 auszuführen und nach DIN 4705 Teil 1 oder Teil
2 zu bemessen. Metallische Verbindungsstücke müssen abwei-
chend von DIN 18160 Teil 2 mindestens 2 mm dick sein.
- das Verbindungsstück sollte möglichst steigend zum Schornstein sein.
- die Verbindungstellen am Schornstein und am Abgasstutzen sollten
abgedichtet werden.
- das Verbindungsstück darf nicht in den freien Schornsteinquerschnitt
hineinragen und möglichst kurz sein.
- außerhalb des Konvektionsraumes ist das Verbindungsstück mit
3 cm dicken Wärmedämmstoff umzumanteln.
- wenn die Verkleidung aus Metall besteht, muß anstelle des Maßes
3 cm das Maß 6 cm eingehalten werden.
- führt das Verbindungsstück durch brennbare Baustoffe, ist im
Umkreis von 20 cm um das Verbindungsstück ein mineralischer
Baustoff, z.B. Gasbeton einzusetzen.
D 7/16
40359-04-16

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